Gestohlen?

— Jg. 1931, Nr. 4 —

Der Reichstag wird erst in einigen Tagen wieder zusammentreten. Eigentlich müßte ich also seine kommenden Taten abwarten. Leichtsinnig, wie ich nun einmal bin, nehme ich aber an, daß sie, wie bisher, gleich Null sein werden. Die Herren Abgeordneten werden etwas schimpfen, im Herzen aber ganz froh sein, daß die Regierung sie der unangenehmen Lage überhebt, sich vor den Augen ihrer Wähler die Finger zu verbrennen. Ich nehme daher als sicher an, daß der Etat für 1931 einschließlich aller gepanzerten Lustkähne durch Regierungsdiktat ebenso bewilligt werden wird, wie den Gewerkschaften die Durchführung von Lohnkämpfen unmöglich gemacht worden ist.

Ich komme also zu dem traurigen Ergebnis, daß die Republik in Nebel gehüllt morgen verschwinden kann, und daß die Staatsgewalt dem Volke entzogen worden ist. Als nur kümmerlichen Laienjuristen interessiert mich nun die Frage, ob die Staatsgewalt etwa gestohlen ist. Und da ist mir folgender Vergleich eingefallen.

Die fremden Kaufleute in China pflegen sich, da die einheimischen Arbeitskräfte billig sind, sehr viel häusliche Dienstboten zu halten. Diese chinesischen Dienstboten haben sich zweierlei angewöhnt: Jeder tut nur das, wofür er gemietet worden ist, und alle verstehen es, sich durch allerlei Listen Nebeneinnahmen zu verschaffen. Diejenigen Dienstboten aber, denen das noch nicht genügt, haben, soweit sie nicht einfach plump mausen, eine geniale Methode des allmählichen Stehlens erdacht. Objekt dieses Tuns sind solche Gegenstände, die die Herrschaft nur sehr selten braucht. Sie werden zunächst an irgend einen geheimen Ort innerhalb des Hauses verbracht. Wenn die Herrschaft eines Tages danach fragt, so erklärt der Täter, er könne sich nicht darauf besinnen, den Gegenstand jemals gesehen zu haben. Dann fällt die Entscheidung: Entweder die Herrschaft findet sich mit der Tatsache ab, daß der Gegenstand futsch ist, oder sie schlägt Krach. Im letzteren Falle erscheint der betreffende Boy (so heißen diese in China) bald mit dem glücklich wiedergefundenen Gegenstand und avanziert dadurch zur „Dienstbotenperle“. Im ersteren Falle kann der Boy den Gegenstand nunmehr in aller Ruhe zum eigenen Nutzen verwerten.

Ich muß gestehen, daß ich diese chinesische Kunst des allmählichen Stehlens für das genialste halte, was auf dem Gebiete der Enteignung jemals von einem Menschenhirn erdacht worden ist.

Und nun die Nutzanwendung für unsere Sendboten des Volkes: Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ist noch vorhanden, sie ist von der Regierung Brüning nur an einem verborgenen Platz niedergelegt worden. Die große Entscheidung steht jetzt bevor. Wird das Volk Krach schlagen oder wird es sich mit der Tatsache abfinden? Herr Brüning möge es mir nicht übelnehmen, daß ich ihn gewissermaßen mit einem chinesischen Boy vergleiche. Er möge es um so weniger übelnehmen, als manche dieser Boys sonst ganz famose Leute sind. Jedenfalls dünkt mir seine Methode immer noch schmerzloser als die, die die Mannen Adolfs I. vermutlich anwenden werden. Sie werden mit Gewalt den Kleinen im Volke den letzten Rest ihrer Staatsgewalt nehmen und ihn sich selbst und ihren großen Freunden in die Taschen bugsieren.

Gibt es für unsere nach Gehaltsklasse 10 (– 20 Prozent) besoldeten Volksboten denn eigentlich gar keine Möglichkeit mehr, uns aus den, in mancher Hinsicht gewiß bequemen, chinesischen Haushaltsverhältnissen wieder in unbequemere, aber solidere westeuropäische zurückzuführen?

1931, 4 · Paul von Schoenaich