Nach 75 Jahren

März 1848

— Jg. 1923, Nr. 11 —

Heute vor 75 Jahren, am 18. März 1848, war Straßenkampf in Berlin. Auf den Barrikaden standen Arbeiter aus den Maschinenfabriken von Borsig, Egells und Rüdiger; neben ihnen die Studenten, von denen sie aus den Betrieben geholt worden waren. Auf dem Friedhof der Märzgefallenen im Friedrichshain liegen unter Arbeitern, Handwerkern, kaufmännischen Angestellten und „Frauen aus dem Volke“ sechs Studierende der Berliner Universität, darunter ein Studiosus von Bojanowsky, ein stud. med. von Holtzendorff. Studenten zwangen den König, vor den Leichen gefallener Arbeiter das Haupt zu entblößen. Und mit einer schwarz-rot-goldenen Schärpe gegürtet unternahm Friedrich Wilhelm seinen berühmten Kapitulationsritt durch Berlin.

Heute, nach 75 Jahren, bilden sich Studentenbataillone, wenn es gilt, Arbeiter niederzuschlagen. Studenten erschießen Arbeiter „auf der Flucht“. Studenten beschimpfen die schwarz-rot-goldene „Judenfahne“ der deutschen Republik. Diese Republik aber, die sich offiziell immer noch „Deutsches Reich“ nennt, schämt sich selber ihrer Farben, statt stolz auf deren große Tradition zu sein; und pflegt sie lieber zu verstecken als zu zeigen.

„Preußen geht fortan in Deutschland auf“, hatte Friedrich Wilhelm damals gesprochen (und als guter Hohenzoller natürlich nicht gehalten). Es war die Idee, die dem „Deutschlandlied“ des Revolutionärs Hoffmann v. Fallersleben zu Grunde lag (das heute die Reaktionäre im deutschen „Café National“ singen, wenn sie sich mit französischen Spirituosen besoffen haben). Follen, der Jenenser Burschenschafter, hatte den Plan einer deutschen republikanischen Verfassung entworfen, in dem die bestehenden Landesgrenzen beseitigt waren, das einige Deutschland nach Ständen gegliedert und wie in alter Zeit in Kreise eingeteilt war. Die Frankfurter Nationalversammlung von 1848, voran ihr Präsident Heinrich von Gagern, hatte das Programm der Zerschlagung Preußens aufgenommen und seine große politische Bedeutung erkannt. Ein Ludwig Pfau schrieb immer wieder sein „ceterum censeo Borussiam esse delendam“ (jedenfalls muß Preußen weg!).

Heute ist Preußen immer noch da. Immer noch sitzen zwei Regierungen, zwei Parlamente in Berlin. Immer noch wird preußische Politik gemacht, nach innen und — außen. Als Staatssekretär Preuß 1919 seinen ersten deutschen Verfassungsentwurf erscheinen ließ, hatte man geglaubt, jetzt werde Preußen fallen. Aber es war schon zu spät dazu. Es ist nichts daraus geworden. In der Verfassung vom 11. August 1919 stehen eine Reihe Artikel, die wörtlich aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung von 1849 entnommen sind (und ebensogut auf dem Papier stehen wie damals). „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.“ „Alle Titel sind aufgehoben.“ „Die Fideikommisse sind aufzulösen.“ Wir finden in unserer heutigen Verfassung auch manche Sätze nicht, die damals von der deutschen Nationalversammlung, von einem bürgerlichen Parlament, in die Verfassung aufgenommen worden sind. „Die Todesstrafe . . . ist abgeschafft.“ „Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände . . . aufhört.“ Und wenn wir in den Protokollen der Paulskirche blättern, so stoßen wir auf Forderungen aus dem Munde von Universitätsprofessoren und Gymnasiallehrern, die heute keiner ihrer Enkel wagen würde zu vertreten. Karl Biedermann, Professor der Filosofie in Leipzig: „Wo Staat und Kirche getrennt sind, da sehen wir das politische Leben in der höchsten Entwicklung . . .“ Karl Vogt, Professor der Zoologie in Gießen: „Ich bin für die Trennung der Kirche vom Staat; allein nur unter der Bedingung, daß das, was man Kirche nennt, überhaupt spurlos verschwinde . . .“ Karl Nauwerck, Professor der Filosofie in Berlin: „ . . . Die Religion und Kirche muß eine Privatsache sein . . .“ Derselbe Nauwerck: „Jeder Deutsche hat ein Recht auf Unterhalt, . . . das Recht, nicht zu verhungern.“ Abg. Eisenstuck-Chemnitz: „Man hat gesagt, das Kapital benutzt die Arbeit, und wenn sie ihm nicht mehr paßt, wirft es die Arbeit auf die Seite . . . Das ist ganz richtig.“ Abg. Schütz-Mainz: „ . . . Ist denn dieser Staat, auf das Kapital gegründet, wirklich das Ideal der menschlichen Gesellschaft?“

Man sieht, die Geschichte macht kleine Schritte. Wenigstens in Deutschland.

1923, 11 Sch.

Aus der Weimarer Verfassung
Artikel 165: . . . Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat. Die Bezirksarbeiterräte und der Reichsarbeiterrat treten zur Erfüllung der gesamten wirtschaftlichen Aufgaben und zur Mitwirkung bei der Ausführung der Sozialisierungsgesetze mit den Vertretungen der Unternehmer und sonst beteiligter Volkskreise zu Bezirkswirtschaftsräten und zu einem Reichswirtschaftsrat zusammen.