da die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg nicht wohl bestritten werden kann, wäre es höchst praktisch, Deutschland wenigstens für den Ersten Weltkrieg einen Freispruch zweiter Klasse einzuhandeln, in einer Reihe mit den anderen vier europäischen Großmächten, „wegen entschuldbaren Verbotsirrtums“ gewissermaßen. Unglücklicherweise zeigen die neuesten Forschungen, daß davon nicht die Rede sein kann. >>weiterlesen