StZ vom 15.2.1948. Nehmen wir einmal an, Ihr geistesgestörter Stiefvater (den Sie freilich lange für ein Genie gehalten hatten) habe sämtliche Mitglieder einer Nachbarsfamilie bis auf eines ermordet und deren Haus angezündet. Würden Sie sich nicht für verpflichtet halten, gegen den Übriggebliebenen besonders nett zu sein, auch wenn er Ihnen nicht sympathisch wäre?
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