Wirtschaft ohne Unternehmer

Soldaten stehen Wache während der Beerdigung von Walter Rathenau: Der deutsche Industrielle und Politiker wurde 1922 von Rechten ermordet. © Hulton Archive/Getty Images

— Jg. 1922, Nr. 27 —

Im Sommer 1919 hat mir Walther Rathenau für meine bei Eugen Diederichs in Jena erschienene Schriftenreihe “Deutsche Gemeinwirtschaft” einen Beitrag geschrieben, den er “Autonome Wirtschaft” nannte. Es ist seine letzte und radikalste wirtschaftliche Schrift gewesen; er hat darin nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung des “Unternehmers” gefordert. Seine Partei, der er damals im Begriff war den Rücken zu kehren, hat diese Ketzerei entrüstet abgelehnt und das Büchlein nachher taktvoll totgeschwiegen; auch in die von S. Fischer herausgegebenen Gesammelten Werke ist es nicht aufgenommen worden. Ich habe einmal versucht, es durch eine billige Sonderausgabe der Vergessenheit zu entreißen, und gelegentlich Stücke daraus in der Sonntags-Zeitung veröffentlicht.

Sch.

Wir haben mit der Tatsache von ungeheuerster Realität zu rechnen, daß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kein Friede mehr zu schließen ist und daß hieran unsere Produktionskraft zugrunde geht. Die Folgerung ist, daß das Unternehmertum aufhören muß.

Das endgültige Ziel einer jeden künftigen Wirtschaftsordnung muß Solidarität sein. Niemals wird der Zweiklassenzustand: Unternehmertum — Arbeiterschaft zur letzten Solidarität führen, auch dann nicht, wenn durch Aufhebung der Erblichkeit und durch freien Auf- und Abstieg von einer zur anderen Schicht zunächst ein erträgliches, ja organisch schönes Gleichgewicht herbeigeführt würde. Doch darum handelt es sich nicht mehr. Diesen Zwischenzustand müssen wir überschlagen, denn es ist zu spät. Statt dessen werden wir gezwungen sein, eine grundsätzlich neue Ordnung, die Abschaffung des Unternehmers, zu bereiten, sofern wir nicht den gänzlichen Stillstand unseres Produktionsapparates erleben wollen. Soll der Arbeiter mit neuem Mut und Geist arbeiten in einer Zeit, die noch härter sein wird als die jetzige, so muß er wissen, daß das Unternehmen ihm gehört.

*

Ist das Unternehmertum aufgehoben, so tritt — nicht sofort, doch sobald der neue Zustand voll begriffen ist — eine gänzliche Wandlung der Kräfte ein. Gegen sich selbst kann niemand streiken; sich selbst kann niemand die Arbeit aufsagen oder verpfuschen, die Werkmittel sabotieren oder den Ertrag schädigen, ohne sich bewußt einer Unordnung schuldig zu machen, für die keinem andern die Verantwortung aufgebürdet werden kann und deren Folgen man unbemitleidet zu tragen hat. Es gibt keine Beschwerde über Vorgesetzte, denn der Arbeitsleiter ist das eigene Organ der arbeitenden Gemeinschaft, es gibt keine Erörterung über das Arbeitseinkommen, denn nach Abzug der Unkosten, Rückstellungen und Lasten steht der gesamte Ertrag zur Verfügung, durch seine Arbeitskraft und Wahlstimme steht es jedem frei, zur Erhöhung des Überschusses beizutragen. Es gibt keine Klagen über inländische Konkurrenz, denn das ganze Gewerbe ist vereinigt.

Gibt es somit überhaupt keine Klagen?

Es wird schon Klagen geben. Vornehmlich zu Anfang. Denn in der ersten Zeit werden die Maulhelden und Agitatoren großen Einfluß gewinnen. Sie werden die Werke herunterwirtschaften, nicht ganz so sehr, aber auch nicht viel weniger, als sie heute durch die Arbeitskrise heruntergewirtschaftet werden. Dann wird man die Abenteurer beseitigen, manch einer der alten Leiter wird wiederkehren und sich in die veränderten Verhältnisse finden, und zuletzt wird ein wirtschaftsdemokratisches Geschlecht von Führern erwachsen, das dem heutigen gleich, vielleicht überlegen ist, und das mit beträchtlich höherem Wirkungsgrade arbeitet, weil inzwischen die Wirtschaft eine organische geworden ist.

Gibt es keine Streiks mehr?

Es wird in der ersten Zeit auch noch Streiks geben, nämlich politische. Doch bald wird die Erkenntnis durchbrechen, daß in einem demokratischen Staatswesen der Verbraucher keine Veranlassung hat, sich Entbehrungen, Belästigungen und körperlichen Leiden ausgesetzt zu sehen, weil eine Minorität ihren Willen der Regierung nicht aufzwingen kann. Politische Minoritätsproteste können nicht dauernd auf dem Rücken Unbeteiligter ausgekämpft werden; erwachende demokratische Erkenntnis wird dies begreifen, und die Gesetzgebung wird ihr folgen.

Was geschieht nun, wenn durch dauernde Mißwirtschaft ein Gewerbezweig von seinen neuen Herren derartig heruntergewirtschaftet wird, daß er überhaupt keine Erträge mehr bringt, keine Mitarbeiter mehr beschäftigen kann und zeitweilig oder endgültig niederbricht?

Dahin sollte es eigentlich nicht kommen, denn zu Anfang wird der Staat über die Wirtschaftsführung der Gewerbezweige eine gewisse Aufsicht und der Vorbesitzer einen gewissen Einblick haben. Geschieht es dennoch, so wird sich niemand wundern, wenn von einer Einrichtung Gebrauch gemacht wird, die aus Amerika stammt. Wenn dort ein Unternehmer sich nicht mehr zu helfen weiß, so setzt der Staat einen Receiver ein, der ist ein Mittelding zwischen Konkursverwalter und Vormund, und bleibt solange an seinem Platz, bis das Geschaft wieder läuft oder liquidiert ist.

Wirksamere Sicherungen bedürfen die für die Nation lebenswichtigen, die Schlüsselbetriebe. Gleichviel, wie die Wirtschaftsordnung aussieht:

eine Nation, die sich auf Leben und Tod einer Oligarchie von fünfhunderttausend Grubenarbeitern oder Eisenbahnern unterwirft, ist ebenso unwürdig wie die, welche eine feudalistische, militaristische oder monarchistische Despotie duldet. Ist ein einzelner Stand dem Staate so wichtig, hält er gleichsam den Lebensfaden der Nation in seiner Hand, so muß er unter seinesgleichen der bestgestellte sein, jeder seiner berechtigten Wünsche muß sogleich eine vertrauenswürdige Instanz finden, die prüft, schlichtet und bessert: Selbsthilfe mit Todesgefahr für alle ist ihm nicht gestattet. Verträge und Gesetze werden nicht genügen, um diesem Grundsatz Geltung zu schaffen, denn wir haben keine Macht mehr, sie zu exekutieren, noch weniger haben wir Reserven, um die Arbeit der Feiernden zu ersetzen.

Da militärische Ausbildung der Jugend uns verboten ist, müssen wir ohnehin ein neues Mittel der nationalen Kräftigung uns schaffen, sofern nicht unsere Jugend auf dem Lande verbauern, in den Städten verludern, und unsere Nation verschlampen und erschlaffen soll. Dieses Mittel kann nur in einer allgemeinen Dienstzeit körperlicher Arbeit bestehen, die zugleich Bildung und Aussöhnung zwischen Kopf- und Handarbeit bedeutet. Diese Dienstzeit hat uns die nötigen Reserven für die gefährdeten Schlüsselbetriebe des Reiches zu schaffen.

*

Die autonome Unternehmung ist bestimmt, in sozialer Ausgestaltung den Kern des künftigen Betriebsaufbaus zu bilden.

Um jeden beliebigen wirtschaftlichen Besitz in die autonome Form überzuführen, bedarf es keiner Transaktion, sondern einer einfachen gesetzlichen Bestimmung: die Aktionäre oder sonstigen Besitzer treten in die Reihe der Gläubiger, sie erhalten eine billig zu bestimmende Rente und eine Tilgungsquote, die den Anspruch im Laufe etwa eines Menschenalters amortisiert, sie erhalten ferner einige Sitze im Aufsichtsrat — ein Recht, das die bisherigen Obligationäre nicht hatten — und ein weiteres Mitbestimmungsrecht in der Generalversammlung, das ausgedehnt werden kann, wenn die zugesagte Rente nicht voll aufkommt oder ernstlich gefährdet ist.

In die vollen Rechte der Vorbesitzer treten die Arbeiter und Angestellten unter einer allgemeinen, jedoch nicht belastenden Aufsicht des Staates. Aktien oder dingliche Rechte erhalten sie nicht, Ungleichheiten des Stimmrechtes finden nicht statt. Nach Abzug der Kosten, Lasten und Rückstellungen werden die Überschüsse an alle Anteilsberechtigten — also ausschließlich Arbeiter und Angestellte — gleichmäßig ausgeschüttet.

Mit dem Übergang der Eigentumsrechte an Angestellte und Arbeiter ändert sich an sich weder Aufbau noch Geschäftsgang des Unternehmens. Gegen rücksichtslose Ausschüttung der Gewinne sichern Bestimmungen über weitgehende Reservestellung und über zulässige Höchstverteilungen. Was über diese beiden Grenzen hinaus verdient wird, fließt in einen Ausgleichsfonds, der, sobald die Gilden entstanden sind, diesen überwiesen wird.

In der Anstrebung der Gilden liegt der Gegensatz zu syndikalistischen Prinzipien. Hier liegt auch die Beseitigung der Schwierigkeit, die entstehen könnte, wenn wirtschaftlich schwächere Unternehmungen ihre Angestellten schlecht bezahlen und durch Wegströmen der Kräfte nach besser gestellten und geleiteten Werken geschädigt werden. Die Gilde gleicht die Erträgnisse aus, kontrolliert die Geschäftsführungen und setzt rettungslose Betriebe still.

Ersparnisse und Produktionserhöhungen treten ein, sobald die Gilden errichtet sind, und zwar in gewaltigem Umfange, vorher nicht. Einzelne Einkommen hochbezahlter Betriebsleiter werden sich in der ersten Zeit mindern; sobald man sich von der Seltenheit talentierter Kräfte überzeugt hat (wie in Rußland), wird die Nachfrage nach den Wenigen die Ansprüche von neuem steigern, die in der Form langsichtiger Verträge und Ruhegehaltsforderungen wiederkehren. Vermögensausgleich ist nicht Sache der Wirtschaft, sondern der Vermögenspolitik und Steuertechnik.

Zugleich aber gesundet die ganze Wirtschaft. Denn der Eigensinn und Partikularismus des Unternehmers, der für sich bleiben will, um Herr im eigenen Hause zu sein, ist ausgeschaltet, der Verbündung und Vereinigung der Werke steht nichts mehr im Wege. Nach kurzer Gewöhnung wird eine selbstverwaltende Arbeiterschaft den Gedanken der Inlandkonkurrenz gar nicht mehr begreifen, sie wird von selbst auf Arbeitsteilung von Werk zu Werk, von Gruppe zu Gruppe, auf Ersparnis an Kraft, Stoff, Arbeit und Transport, auf Wahl des richtigen Standortes, Ausschaltung ungeeigneter Einrichtungen, Einführung durchdachter Typisierung drängen und wirken.

Mit der Entstehung der Gilden aber vollzieht sich die weitere Umgestaltung der wirtschaftlichen Verwaltung. Die Produktionspolitik geht aus den Händen der zersplitterten Werkleitungen in die Hände der zentralen Gildenleitungen über, während der Werkleitung die örtlichen Aufgaben bleiben. Daraus entspringt ein Prozeß persönlicher Auslese, denn die ungesiebten Elemente, die sich Einfluß auf die Einzelwerke verschafft haben, werden durch engere Wahlen nur insoweit in die Gildenleitungen eindringen, als sie in praktischer Arbeit ihre Eignung beweisen. Rückwirkend aber werden die Gildenleitungen die Emporbildung der Werkleitungen fördern. Dieser Verlauf gibt den ausgeschiedenen Fachkräften Vertrauen. Auch sie haben sich an eine neue Denkweise gewöhnt, sie verstehen die Bedeutung der Evolution und glauben an ihr Gelingen. Die wirtschaftsdemokratischen Leitungen haben ihr hassendes Mißtrauen überwunden, die Interessengegensätze sind getilgt, man erkennt den Wert der alten Führer und überträgt ihnen neue Verantwortungen.

Die Abfindungslasten, die Vorsorge für Kapitalbeschaffung gehen vom Einzelwerk an die Gilde über, und beide Leitungen gewinnen an Kredit und Sicherheit.

Alle materiellen Vorteile aber werden von den sittlichen übertroffen. Eine Wirtschaft ist entstanden, die nicht mehr auf Feindschaft, die nicht mehr auf willkürlich aufgedrungener Leitung und unfreiwilligem Dienst beruht. Der Wirkende und Leistende, mag er materiell besser oder schlechter gestellt sein als zuvor, wirkt und leistet für sich selbst, für sein Werk, für seine Schöpfung, die er selbst erhält, die er verwaltet und verwalten läßt, und die er wieder lieben kann, so wie seine Vorfahren ihre Werke und Werkstätten liebten, weil sie ihr eigen waren. Trotz Mechanisierung und Arbeitsteilung ist der alte Stand des freien Handwerks zurückgewonnen, in solidarischem Wirken und organischem Aufbau.

1922, 27 · Walther Rathenau

Veröffentlichungen von und über Walther Rathenau finden Sie hier:
https://de.wikisource.org/wiki/Walther_Rathenau