Schlagwort: Rauschnabel

  • Bedarf und Bedürfnis

    — Jg. 1927, Nr. 37 —

    So, so: im Reichsministerium des Innern wird wieder einmal eine Denkschrift ausgearbeitet. Über die „Gründe des Geburtenrückgangs“. Sehr interessant. Ja, was mag der wohl für Gründe haben?

    Wenn ich Herrn Geheimrat einen geheimen Rat geben darf … Nein, nicht das, ich kann mir ja denken, daß die gnädige Frau über Fünfzig ist … Wieviel Kinder? Zwei? Und nur eine Siebenzimmerwohnung? Allen Respekt, das ist ja ganz ungewöhnlich … Nein, etwas Anderes, vielmehr gerade das wollte ich sagen: wenn ich Herrn Geheimrat raten darf, so gehen Sie doch mal nach Zimmer 4327, im Vorderflur links die dritte Türe, zu Ihrem Herrn Kollegen von der Wohnungszählung.

    Über diese mit Hilfe von vielen riesigen Papierbogen im Monat Mai durchgeführte Zählung gibt das verehrliche Ministerium des Innern offiziell bekannt: „Das Ergebnis entspricht den bisherigen Schätzungen. An zweiten und weiteren Haushaltungen, die eigene Wirtschaft führen, aber keine selbständige Wohnung besitzen, wurden 660.000, und an weiteren Familien, die weder eigene Hauswirtschaft führen noch eine eigene Wohnung besitzen, rund 240.000 ermittelt. Für die nicht in die Zählung einbezogenen Gemeinden … kommt ein Zuschlag von schätzungsweise 50.000 – 100.000 Fällen in Frage, so daß sich rein zahlenmäßig ein Fehlbetrag von einer Million Wohnungen ergibt.“

    Eine Million Wohnungen zu wenig! Aber erschrecken Sie nicht, es ist nicht so schlimm. „Der tatsächliche Bedarf an Wohnungen“, fährt das amtliche Communique fort, „ist diesen Zahlen jedoch nicht unmittelbar zu entnehmen, da nicht jede Haushaltung oder Familie, die keine eigene Wohnung hat, eine solche beansprucht“. Schon in der Vorkriegszeit seien in Mittel- und Großstädten etwa zwei Prozent der Wohnungen mit zwei oder mehr Haushaltungen belegt gewesen; und heute werde man diesen Prozentsatz „zweifelsohne höher annehmen müssen.“

    Das haben sie nicht gewußt, daß es so bescheidene Familien gibt? Die keine eigene Wohnung „beanspruchen“? Ja, das gibt es. Fällt ihnen gar nicht ein, zu beanspruchen. Sie würden ja ganz gern eine eigene Wohnung haben, die Leute; aber sie können sie nicht bezahlen, deshalb beanspruchen sie sie nicht, und es existiert in diesem Falle kein Bedarf.

    Alle diese armen Menschen bedürfen doch einer Wohnung, erwidern Sie. Wie human Sie denken, Verehrtester! Aber man kann sehr wohl etwas bedürfen, und doch keinen Bedarf haben. Bedürfnis und Bedarf ist eben nicht dasselbe, müssen Sie wissen. Wenn Sie zwar am Verhungern, jedoch leider ohne einen Pfennig in der Tasche sind, so haben Sie keinen „Bedarf“ an Brot. Wenn Sie mit Ihrer schwindsüchtigen Frau und den fünf skrofulösen Kindern — nein, ich fingiere ja nur! — in einem Kellerloch in Berlin-NO bei den lieben Schwiegereltern residieren, aber als Gelegenheitsarbeiter dauernd nichts verdienen, dann existiert Ihrerseits kein Wohnungsbedarf.

    Sie verdienten an sich eine Wohnung, natürlich; aber Sie können sie nicht verdienen. Das Bedürfnis wäre da; aber Sie sind zu bedürftig, um einen Bedarf zu haben.

    Um auf unser Thema zurückzukommen: daß Menschen, die sich gern haben, auch Kinder möchten, ist an sich das Gegebene. Eine Frau, die einen Mann liebt, hat das Bedürfnis, von ihm Kinder zu bekommen. Aber ohne Wohnung haben sie keinen Bedarf an Kindern.

    Für den Statistiker heißt das: Geburtenrückgang. Geheimräte in Ministerien verfassen Denkschriften darüber. Andere Geheimräte in denselben Ministerien befassen sich mit Wohnungszählungen.

    In Deutschland herrscht infolgedessen starker Bedarf an Geheimräten. Obwohl sie an sich kein Bedürfnis sind.

    1927, 37 · Rauschnabel

    Früher wollten die Leute unbedingt in den Himmel kommen, heute sind sie schon mit einem Nachruf im General-Anzeiger zufrieden.

    Professoren kommen manchmal schon nach wenigen Jahren ernsten Studiums auf Dinge, über die sich andere erst nach fünf Minuten richtig klar sind.

  • Wehrpflicht und Nährpflicht

    — Jg. 1923, Nr. 19 —

    Es ist ganz richtig, daß die allgemeine Wehrpflicht ein alter demokratischer Gedanke ist, mag er im wilhelminischen Deutschland durch Offiziersprivileg und Soldatenschinderei noch so sehr entstellt worden sein. Geht einmal in die Schweiz, die ihm ihre Existenz verdankt, oder lest wenigstens Gottfried Kellers Fähnlein der sieben Aufrechten, und ihr werdet einen Begriff davon bekommen. Oder hört einmal zu, wenn alte Bauern am Sonntagnachmittag im Wirtshaus aus ihrer Soldatenzeit erzählen: ob ihr den volkstümlichen Hauch nicht empfindet, der Uniform und militärischen „Dienst“ umwittert, mögen sie noch so eng und streng gewesen sein.

    Wenn viele heute sagen, mit der Wehrpflicht sei unserem Volke etwas genommen worden, nicht bloß eine Schule körperlicher Erziehung und äußeren Schliffs, sondern auch etwas Ideelles, so läßt sich das nicht so ohne weiteres zurückweisen. Und wenn der Krieg nicht gewesen wäre, dann würde es wohl nur ganz vereinzelten Schwärmern einfallen, an dem Gedanken der Wehrpflicht überhaupt zu rütteln oder ihn zu bekämpfen.

    Der Krieg erst hat uns das Unsittliche des Soldatenwesens im heutigen Staate vor Augen demonstriert. Es besteht darin, daß Menschen gezwungen werden, für Ideale, die nicht die ihren sind, schlimmer noch: für Ideale und Interessen, die den ihrigen entgegengesetzt sind, ihr Leben zu opfern. Den Heldentod kann man nur für sein eigenes Ideal sterben; darum pflegen wir heute die „Helden“ des Kriegs, die in Wirklichkeit arme gemordete Schlachtopfer waren, mit Gänsefüßchen zu schreiben. Im heutigen Klassenstaat, auch wo er sich „Republik“ heißt, ist die allgemeine Wehrpflicht ein Nonsens. In ihm dürfte es nur freiwilligen Kriegsdienst geben. In ihm waren diejenigen die Helden, die — in England, in Amerika, vereinzelt auch in Deutschland — den Kriegsdienst verweigert haben. Nur in einem wirklich demokratischen Gemeinwesen, in dem es keine Klassen gibt, ist auch die allgemeine Wehrpflicht kein scheinheiliger Name für den Gipfel der Ausbeutung und Unterdrückung.

    An was erkennt man aber nun eigentlich den wahren demokratischen Staat? Wagen wir eine Definition, die sehr wenig gelehrt klingt, aber dafür jedem verständlich sein wird: daran, daß in ihm niemand verhungert. Daß das Leben, das unter Umständen für die Gesamtheit als Opfer dargebracht werden soll, jedem einzelnen von eben dieser Gesamtheit garantiert wird, solange es dauert. Die logische Ergänzung des Gedankens der allgemeinen Wehrpflicht der Bürger bildet die allgemeine Nährpflicht des Staates, wie sie Popper-Lynkeus in seinem genialen Reformplan verwirklicht sehen wollte: die bedingungslose Gewährung des Existenzminimums in Nahrung, Kleidung und Wohnung an jeden Einzelnen, von der Geburt bis zum Tode, ohne Rücksicht auf persönliche Qualität, Herkunft und Leistung.

    Eine solche „beitragslose Versicherung“ ist in ihrer vollen Ausdehnung nur möglich unter einer Voraussetzung: daß sämtliche Staatsbürger einen Teil ihrer Lebens-Arbeitsleistung unmittelbar der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Also der allgemeinen Arbeitspflicht, die man recht wohl mit der Wehrpflicht vergleichen und als allgemeine Wehrpflicht gegen den Mangel, den wahren „inneren Feind“, bezeichnen könnte.

    Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht ist Deutschland — Gott sei Dank, werden viele seufzen — durch den Vertrag von Versailles verboten. Aber könnte man ihre „demokratischen“ Vorzüge, die Erziehung und Ausbildung der jungen Männer, die Idee der gleichen Verpflichtung aller zum Dienst am Ganzen, nicht in dieser besseren und nützlicheren Gestalt wieder aufleben lassen? Könnte Deutschland nicht das entsetzliche Unrecht gegen seine enteigneten Rentner, gegen die darbenden Alten, Kriegereltern, Kriegerwitwen und -waisen, das es auf dem Gewissen hat, wiedergutmachen, indem es wenigstens einmal jedem Bürger vom 60. Lebensjahr ab seinen Lebensunterhalt garantierte und dafür einige Jahrgänge zuchtloser und verwilderter Jungmannen zum Dienst in Arbeitsbataillonen einzöge, statt sie in Hitlerbluse und Hakenkreuz Soldätles spielen zu lassen?

    1924, 19 Rauschnabel

  • Vaterländer

    — Jg. 1927, Nr. 10 —

    Die demokratische Partei will im Reichstag beantragen, daß künftig allen Deutschen die deutsche Reichsangehörigkeit verliehen werden soll.

    Bis jetzt gibt es den Begriff des deutschen Bürgers im staatsrechtlichen Sinne ja noch nicht. Es gibt — sehen Sie nur in Ihrem Paß unter „Staatsangehörigkeit“ mal nach — preußische, württembergische, oldenburgische, lippe-detmoldische und noch vierzehnerlei dergleichen Bürger, aber keine deutschen. Wenn ein Ausländer sich bei uns einbürgern will, so muß er sich wohl oder übel eines der 18 Vaterländer wählen. Das Komische dabei ist, daß alle andern 17 damit einverstanden sein müssen. Er kann also z. B., wenn er in Braunschweig wohnt, nicht braunschweigischer Staatsangehöriger werden, wenn Bayern oder Baden etwas dagegen haben.

    Dem deutschen Reichstag ist zurzeit nicht viel zuzutrauen. Aber diesen alten Zopf wird er doch hoffentlich nicht hängen lassen wollen! Kann sich denn irgend ein Mensch in Deutschland, ausgenommen vielleicht ein paar waschechte Bayern, dagegen sträuben, daß er künftig in seinen Papieren als Deutscher bezeichnet wird?

    Wir dürfen also vielleicht annehmen, daß dieser Schritt zum „Einheitsstaat“ nun demnächst gewagt werden wird; und daß auch Herr Petersen von Hamburg und Herr Braun von Preußen dabei mitmachen, die beide „Unitarier“ sein wollen, sich aber die Einmischung eines „Dritten“, nämlich des Deutschen Reiches, in ihre Grenzstreitigkeiten energisch verbitten.

    Werden dann wohl auch mal die diplomatischen Vertretungen der deutschen Länder beieinander abgeschafft werden? Der preußische Gesandte in München? Der bayrische Gesandte in Berlin, der bayrische „Konsul“ in Stuttgart (Entfernung Stuttgart-München: 1½ Stunden)? Der württembergische, der sächsische Gesandte in Berlin usw.? In Berlin gibt es nach dem „Gotha“ 28 „Diplomaten“ der deutschen Länder, allein zehn davon in der sächsischen Gesandtschaft (Entfernung Dresden-Berlin: 1½ Stunden.)

    Und wird dann auch einmal die Zeit kommen, wo sächsische Banknoten in Württemberg, oder badische in Sachsen an einem Postschalter oder auf einem Finanzamt in Zahlung genommen werden? Bis jetzt wird derartiges „ausländische“ Geld nämlich zurückgewiesen, obwohl es reichsgesetzlich anerkannt und ebenso gut ist wie die Reichsbanknoten.

    Noch einfacher wäre es ja am Ende, die Länderscheine (es gibt badische, württembergische, bayrische und sächsische) ganz abzuschaffen.

    1927, 10 Rauschnabel

  • Auf der Karte vergessen

    Auf der Karte vergessen

    — Jg. 1927, Nr. 1 —

    Im Veltlin, nicht weit von der Bernina, an der schweizerisch-italienischen Grenze, liegt das kleine schweizerische Dorf Carajone. Es besteht aus 16 Häusern und hat etwa 100 Einwohner. Als das Veltlin im Jahre 1794 der „Cisalpinischen Republik“ angegliedert und aus diesem Anlaß eine neue Karte von Graubünden entworfen wurde, geschah es, daß Carajone auf dieser Karte nicht eingezeichnet ward, denn es war mit der übrigen zivilisierten Welt nur durch vereinzelte Ziegensteige verbunden und deshalb übersehen worden. Erst im Jahre 1863, bei Festlegung der italienisch-schweizerischen Grenze, wurde das Dorf wieder entdeckt und der Gemeinde Bruzio zugeschlagen, wofür der Bund der Eidgenossen 17 900, der Kanton Graubünden 3600 und die Einwohnerschaft von Carajone 1420 Franken „Eintrittsgeld“ zu zahlen hatten.

    Bis dahin, also 69 Jahre lang, zwei Menschenalter, hatte Carajone zu keinem Staate gehört. Seine Bewohner hatten ohne Gesetze gelebt, keine Steuern bezahlt, keinen Militärdienst geleistet, keine Schule und keinen Pfarrer gehabt. Kindstaufen und Trauungen waren, „wenn es nötig war“, aus nachbarlicher Gefälligkeit von italienischen Geistlichen vorgenommen worden.

    Die Frankfurter Zeitung, die von diesem weltvergessenen Ort erzählt, nennt die jahrzehntelange Staatenlosigkeit und „unabhängige Existenz“ der Carajonesen einen „glücklichen Fall“.

    Demnach wäre es also kein Unglück für eine Gemeinde, keinem Staat anzugehören? Offenbar haben die Leute von Carajone so gedacht, sonst hätten sie es nicht 69 Jahre lang ohne Staat, ohne Gesetz, ohne Steuern und ohne eine Behörde, von der die „Staatsgesinnung“ gepflegt worden wäre, ausgehalten.

    Ob die gute Frankfurter Zeitung wohl bedacht hat, daß sie mit ihrer Neuigkeit „aus Welt und Leben“ Wasser auf die Mühle der ihr doch sicher nicht nahestehenden Anarchisten geleitet hat? Daß diese Geschichte geeignet ist, die steinhart gewordenen Anschauungen und Begriffe vom Staat, die uns eingeimpft sind, wenn nicht aufzulösen, so doch einigermaßen zu erweichen?

    So, so, man kann also auch ohne Staat und Gesetz leben? Ohne sich aufzufressen? Ohne etwas zu vermissen? Aber das „nationale Empfinden“, wo bleibt dann das? Gibt es das vielleicht gar nicht; und die nationalen „Belange“, sind sie am Ende nur so eine Ausrede für etwas ganz anderes?

    Schade, daß es schon so lange her ist seit dem Ende der carajonesischen Unabhängigkeit. Sonst würde ich nächstes Jahr einmal dorthin in die Sommerfrische gehen und die Eingeborenen über das goldene Zeitalter interviewen, das die einen in die Vergangenheit und die andern in die Zukunft legen, und das in Carajone vor nicht allzulanger Zeit Gegenwart gewesen zu sein scheint.

    1927, 1 Rauschnabel