Warum ich nicht Pfarrer blieb

— Jg. 1921, Nr. 20 —

Eine Beichte

1. Entlassungsgesuch. „Da ich es mit meiner persönlichen Überzeugung nicht mehr vereinigen kann, nach meinem demnächst erfolgenden Ausscheiden aus der hiesigen Amtsverwesung die von mir seinerzeit leichtsinnigerweise übernommene und während meiner früheren kirchlichen Amtstätigkeit bereits mehrfach verletzte Verpflichtung für den Dienst an der evangelischen Kirche Württembergs wieder auf mich zu nehmen, so bitte ich das Konsistorium, mich mit Beendigung meiner hiesigen Verwendung aus diesem Dienste entlassen zu wollen.

Eßlingen, 5. Dezember 1911
Erich Schairer,
Professoratsverweser am Eßlinger Lehrerseminar.“

2. Eidesformel. „Sie als angestellter Pfarrgehilfe (Pfarrverweser) verpflichten sich durch Handtreue an Eides Statt: Seiner Königlichen Majestät, unserem Allergnädigsten König und Herrn, treu und gehorsam zu sein, und alle Obliegenheiten Ihrer Stelle in der Kirche, Schule und Seelsorge nach Vorschrift der Gesetze und Verordnungen, sowie nach den Weisungen Ihrer Vorgesetzten mit Eifer, Fleiß und Genauigkeit zu erfüllen. Sie werden sich insbesondere bei Ihren kirchlichen Vorträgen und dem Religionsunterricht an die Heilige Schrift halten, und sich keine Abweichungen von dem evangelischen Lehrbegriffe, so wie derselbe vorzüglich in der Augsburgischen Konfession enthalten ist, erlauben. In Ihrem Lebenswandel werden Sie sich sorgfältig hüten, Anstoß und Ärgernis zu geben, sich durch ein untadelhaftes, bescheidenes und menschenfreundliches Betragen der Zufriedenheit Ihrer Vorgesetzten und die Achtung und Liebe der Gemeinde zu erwerben suchen. Sie werden sich bestreben, in allem so zu handeln, wie es Ihre Pflicht fordert und Sie es gegen den allwissenden Gott zu verantworten sich getrauen.

Eßlingen, den 21. August 1909 t. E. Schairer.

Aus der Augsburgischen Konfession. „Erstlich wird einträchtig gelehrt und gehalten, daß Ein einig göttlich Wesen sei… und sind doch drei Personen in demselben einigen göttlichen Wesen… Weiter wird bei uns gelehret, daß nach Adams Fall alle Menschen… in Sünden empfangen und geboren werden keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben können, daß auch dieselbige… Erbsünde wahrhaftiger Zeuge sei und verdammen alle die unter den ewigen Gottesorn, so nicht durch die Taufe… neu geboren werden. Desgleichen wird gelehrt, daß Gott der Sohn sei Mensch geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria…, daß er ein Opfer wäre nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle andere Sünde, und Gottes Zorn versöhnete. Ebenso: daß derselbige Christus sei abgestiegen zur Hölle, wahrhaftig am dritten Tage von den Toten auferstanden, aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes… Ferner, daß derselbige Herr Christus endlich wird öffentlich kommen, zu richten die Lebendigen und die Toten … Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehret, daß wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftig unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei, und da ausgeteilt und genommen werde… Auch wird gelehret, daß unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tage… die gottlosen Menschen und die Teufel in die Hölle und die ewige Strafe verdammen wird…

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Als ich, frisch von der Hochschule weg, im Sommer 1909 als „Pfarrgehilfe“ verpflichtet und in der Eßlinger Stadtkirche feierlich ordiniert wurde, machte ich mir über den Inhalt dieser oben wieder gegebenen Verpflichtung kaum Gedanken, obwohl ich das Augsburgische Glaubensbekenntnis kannte. Ich hatte es nicht allzulange vorher fürs Examen großenteils auswendig gelernt, natürlich ohne es nur einen Augenblick für mich selber anzunehmen. Dreieinigkeit, Erbsünde, Menschwerdung des Gottessohnes, Opfertod, Höllen fahrt, Auferstehung, Wiederkunft, ewige Verdammnis, Verwandlung beim Abendmahl — alles das war für mich Aberglaube, im besten Fall Symbol, aber nicht „wahrhaftig“. Ich hielt den Glauben an diese „Heilstatsachen“ auch wirklich bei der Ausübung des Pfarramts nicht für entscheidend. Aber als ich dann mein Amt auszuüben begann, da kam ich bald in eine böse Zwickmühle. Einerseits war ich verpflichtet, bei den Amtshandlungen dauernd jene Sätze, die für mich wirklich nur leere Formeln waren, in den Mund zu nehmen, und getraute mich nicht, das zu unterlassen; andererseits hütete ich mich, in Predigten und Unterricht etwas zu sagen, was ich nicht sorgfältig vor mir selber vertreten konnte. So kam ich mir beim Aussprechen der liturgischen Formeln, des Glaubensbekenntnisses u. dgl. mehr und mehr als ganz kläglicher charakterloser Pfaffe vor, als Schauspieler, der seinen Spott mit dem trieb, was anderen heilig war; während ich in der eigenen Rede mir teils bewußt war, mich gegen meine Verpflichtung zu vergehen, da ich verschwieg, was ich hätte sagen müssen, teils aber mich so auszudrücken bestrebt war, daß ich selber unter meinen Worten etwas verstehen konnte, was ich „glaubte“, während sich die Zuhörer allerdings wahrscheinlich etwas ganz anderes dachten. Das war mir schließlich das Allerpeinlichste, denn bis dahin war es mein Hauptstolz gewesen, wenigstens ein ehrlicher Kerl zu sein. Ich fühlte, daß ich eine zweideutige Figur spielte, daß ich da auf eine Bahn geriet, an deren Ende ich vielleicht jede Achtung vor mir selber verloren haben könnte. Ich griff nach 14 Monaten pfarramtlicher Tätigkeit rasch zu, als sich die Stelle eines Verwesers an einem Lehrerseminar auftat. Ich erhielt sie, froh, bis auf weiteres der Ausübung meiner kirchlichen Pflichten enthoben zu sein. Damals lernte ich Christoph Schrempf kennen, las seine Schriften, hörte seine Vorträge und konnte mich in persönlichem Verkehr mit ihm aussprechen. Seine Persönlichkeit war mir eine Offenbarung: er sprach das aus, was ich bisher halb unbewußt empfunden hatte, er hatte die Konsequenzen gezogen, um die ich im Begriff war, mich herumzudrücken. Ich schwur mir jetzt, künftig keinen Talar mehr anzuziehen.

Als ich um meine Entlassung aus dem Kirchendienst einkam, und zwar unter ausdrücklicher Bezichtigung dessen, was ich selber in grobem Deutsch einen Meineid heißen mußte, da erwartete ich zum mindesten, daß man mir von der Behörde aus schwere Vorwürfe wegen dieser — verspäteten Offenheit machen würde. Was geschah? Der Herr Prälat X. — seinen Namen habe ich tatsächlich vergessen, ich erinnere mich bloß noch, daß er gestorben ist — forderte mich auf, mein Gesuch zurückzuziehen, und redete mir eindringlich zu, keinen so radikalen Schritt zu machen. Ich solle doch zunächst einmal ein Urlaubsgesuch einreichen, man werde mir gerne ein, zwei Jahre Urlaub geben; dann könne ich mich wieder besinnen. Ich lehnte brüsk ab; mein Respekt vor dieser Kirche, die sich an einem „Meineid“ nicht nur nicht stieß, sondern den Meineidigen sozusagen zu dessen Fortsetzung ermunterte, war auf Null gesunken.

Man hat mich später manchmal gefragt, ob mich mein Austritt aus dem Pfarrdienst noch nicht gereut habe. Ein gewisser Geist in meiner eigenen Brust hat mir schon hie und da zugeraunt: Esel, wie gut könntest du’s jetzt haben, wie nett könntest du mit deiner Familie irgendwo im Hohenlohischen sitzen, in einem jener wundersamen alten Städtchen, Oehringen, Waldenburg, Weikersheim, Langenburg und wie sie heißen, an deren Mauern diese gräßliche Zeit vorüber strömt, fast ohne sie zu benetzen! Wie hübsch lebt sich’s in so einem kühlen Pfarrhaus, dahinter den verträumten Pfarrgarten mit Gemüserabatten, Träublesstöcken, Spargelbeet und lauschiger Laube! Das bißchen Amtsgeschäft ist leicht erledigt, du hast deine Bücher, deinen Wein im Keller, deine heitere Geselligkeit mit den Honoratioren, Kegelabend, manchmal ein unschuldiges Spielchen, ein Ausflug, ein Vesperspaziergang; ruhig, behaglich und ungestört flöße dein Leben in gewohnten Geleisen, in Mörike- und Gäwelesstimmung getaucht. Das hättest du haben können, das hast du verscherzt, dreifaches Rindvieh!

Ja, das alles habe ich schwimmen lassen. Aber doch hat mich’s nicht gereut, noch keine Sekunde.

1921, 20