— Jg. 1922, Nr. 20 —
Zur Soziologie der politischen Morde in Deutschland
Der Verfall der politischen Sitten hat in den letzten Jahren in Deutschland eine Massenerscheinung hervorgebracht, die vordem hier vollkommen unbekannt war: den politischen Mord. In den drei Jahren 1919 bis 1921 sind 378 Morde von Rechts und 20 von Links vorgekommen. Auf diese Weise sind fast sämtliche Führer der extremen Linken durch ungesetzliche Handlungen beseitigt, dagegen ist kein einziger Führer der extremen Rechten getötet worden.
Wie ist diese ungeheure Differenz von 378 Morden von Rechts gegen 20 von Links zu erklären? Falsch wäre es meines Erachtens, zu sagen: Die Linken sind eben moralisch höher stehend. Der wirkliche Unterschied zwischen den Parteien ist meines Erachtens kein moralischer, sondern ein technischer. Die Anhänger der Linksparteien sind durch Jahrzehnte gewerkschaftlicher Schulung gegangen, die ihnen die Massenaktion als einzig wirksames Kampfmittel predigte. Denn der linken Bewegung liegt die materialistische Geschichtsauffassung zugrunde, welche die ökonomischen und technischen Momente als in der Geschichte wirkende Faktoren betont. Bei den Rechten fehlt eine solche Gewerkschaftsschulung. Ihnen handelt es sich darum, die für sie durch die Worte „Ruhe und Ordnung“ charakterisierte anarchische Wirtschaftsordnung aufrecht zu erhalten. Und diesem Ziel entsprechen individuelle Mittel, die in ihrer Wirkung mit der anarchistischen „Propaganda der Tat“ identisch sind. Denn die Rechte ist Anhängerin der heroischen Geschichtsauffassung, wonach der Held die Geschichte „macht“. Entsprechend ist die Rechte geneigt, zu hoffen, sie könne die linke Opposition, die getragen ist durch die Hoffnung auf eine radikal andere Wirtschaftsordnung, dadurch vernichten, daß sie die Führer beseitigt. Und sie hat es getan: Alle Führer der Linken, die sich offen dem Krieg entgegensetzten, zu denen die Arbeiterschaft das Vertrauen hatte, Liebknecht, Rosa Luxemburg, Eisner, Haase, Jogiches usw. sind tot.
Unzweifelhaft ist die Wirksamkeit dieser Technik für den Augenblick. Die Linke hat keinen bedeutenden Führer mehr, keinen Menschen, von dem die Massen das Gefühl haben: er hat soviel um uns gelitten, soviel für uns gewagt, daß wir ihm blindlings vertrauen können. Dies hat die Arbeiterbewegung zweifellos um Jahre zurückgeworfen, so daß an der augenblicklichen Wirksamkeit dieser Methoden nicht zu zweifeln ist.
Der Erfolg dieser Morde ist um so größer, als keinerlei Strafe erfolgt ist. Die relativ wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich durch schwere Strafe gesühnt. Von den sehr zahlreichen Attentaten gegen Männer der Linken ist dagegen kein einziges gesühnt. Gutgläubigkeit, falsch verstandene Befehle oder letzten Endes auch Verrücktheit waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren stattfand. Selbst wenn nachgewiesen ist, daß der Ermordete unbeteiligt war, so entwickelt sich folgendes neckische juristische Spiel. Ein Offizier hat einen Befehl gegeben, der dahin aufgefaßt werden konnte: Spartakisten sind zu erschießen. Der Untergebene erschießt Menschen, die er für Spartakisten hält, und wird freigesprochen, weil er im Glauben sein konnte, auf Befehl zu handeln. Er wird also wegen „Putativspartakismus“ freigesprochen. Genau wie seinerzeit der Leutnant v. Forster wegen Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber nicht eingeschritten. Denn der Befehl hat entweder nicht so gelautet, oder, wenn er so gelautet hat, dann war er eben kein Dienstbefehl.
Diese unglaubliche Milde des Gerichts ist den Tätern wohlbekannt. Daher unterscheiden sich die politischen Morde in Deutschland von heute von den früher in andern Ländern üblichen durch zwei Momente: ihre Massenhaftigkeit und ihre Unbestraftheit. Früher gehörte zum politischen Mord immerhin eine gewisse Entschlußkraft, ein gewisser Heroismus war dabei nicht zu leugnen: der Täter riskierte Leib und Leben, Flucht war nur unter außerordentlichen Mühen möglich. Heute riskiert der Täter garnichts. Mächtige Organisationen mit ausgebreiteten Vertrauensleuten im ganzen Lande sichern ihm Unterkunft, Schutz und materielles Fortkommen. „Gutgesinnte“ Beamte, Polizeipräsidenten, geben falsche „richtige Papiere“ zur eventuell nötigen Auslandsreise. Man lebt in den besten Hotels herrlich und in Freuden. Kurz, der politische Mord ist aus einer heroischen Tat zu einer leichten Erwerbsquelle für „rasch entschlossene Käufer“ geworden.
Daß dies unmöglich wäre ohne die allerdings vielleicht unbewußte Mithilfe der Gerichte, liegt auf der Hand. Diese meine These wird auch von den meisten rechtsradikalen Blättern vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen wie: „Es ist schade, daß der Landesverräter Soundso“ (ein Pazifist, dem in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt werden kann) „nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt. Dort kann ihn leider nicht wie Erzberger der Arm der strafenden Gerechtigkeit erreichen.“ Man kann also danach einen politischen Gegner, der im Ausland wohnt, nicht ermorden. Aber nicht etwa, weil es technisch nicht möglich wäre, was nicht der Fall ist, sondern weil man dort das Risiko trägt, bestraft zu werden.
Trotz diesen schrecklichen Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die deutschen Richter mit Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde straflos ausgehen, aber ich möchte für sie auf mildernde Umstände plädieren. Es fehlt ihnen das Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her, wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt geschützt war und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die obere Schicht bilden, ist ihnen der Gedanke, daß aus dieser Kaste eine Reihe von unbestrittenen Mördern und Mordanstiftern hervorgehen könnten, unvorstellbar. Wird ein Anhänger der linken Parteien von rechts ermordet, so kann die Psyche des Richters sich nicht von der Tatsache loslösen, daß der Ermordete sein Feind war und eigentlich schon seiner Gesinnung wegen schwer bestraft hätte werden müssen, daß der Mörder eigentlich doch nur der strafenden Gerechtigkeit zuvorgekommen ist und schon deswegen mild zu behandeln war. So kommt es häufig vor, daß bei der Gerichtsverhandlung nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter steht. Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an wie der Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier und den Richter, der ihn freisprechen wird, den Staatsanwalt, der das Verfahren einstellen wird, den Zeugen, der den Fluchtversuch eingehend schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem Blut. Der Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt des Richters Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern mit. Der Mörder geht frei aus. Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den früher auch offiziell oberen Klassen gehört, ist der Gedanke, daß diese Wirtschaftsordnung geschützt werden müsse, von altersher vertraut. Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung. Und jeder Gegner dieser Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist strenge Bestrafung sein sicheres Los.
1922, 20 E. J. Gumbel
Zu Emil Julius Gumbel siehe auch:
Das rechte Auge – Im Kampf gegen den Terror von rechts haben die deutschen Strafverfolger schon einmal versagt. Der Mann, der ihnen das Zahl für Zahl nachwies, hieß Emil Julius Gumbel. Deutschland hat es ihm nicht gedankt. Artikel von Benjamin Lahusen in DIE ZEIT Nr. 7/2012 47 vom 9. Februar 2012 https://www.zeit.de/2012/07/Gumbel/komplettansicht
Junger Dokumentarfilm | SWR Fernsehen BW
Der Dokumentarfilm „Statistik des Verbrechens – Ein Mathematiker gegen das Naziregime“ widmet sich der Lebensgeschichte von E.J. Gumbel – Statistik-Professor, Publizist und Pazifist, einer der prominentesten Gegner des Faschismus und des aufkommenden Nazi-Regimes.
Gumbel engagierte sich gemeinsam mit Albert Einstein in der Liga für Menschenrechte, schrieb in der ‚Weltbühne‘ und forschte über den Terror von rechts, war mit Ossietzky, Tucholsky, Feuchtwanger und Heinrich Mann befreundet. Er war der erste Professor, der von den Nazis aus Deutschland vertrieben wurde. Schon 1932 musste der Heidelberger Wissenschaftler ins Exil nach Frankreich, 1940 nach New York. Jeder Statistiker kennt noch heute die „Gumbel-Verteilung“ und seine Extremwerttheorie; sein Kampf gegen die Nazi-Ideologie dagegen ist vergessen.
Quelle: https://programm.ard.de/TV/swrfernsehenbw/statistik-des-verbrechens-/eid_281132298878531