Kategorie: Gebeugte Justiz

  • Archivalien E. J. Gumbel (ca. 1934-1966)

    übersetzt mit DeepL

    Leitfaden zu den Unterlagen von Emil Julius Gumbel, ca. 1934–1966

    Bibliothek der University of Chicago

    © 2006 Bibliothek der University of Chicago

    Beschreibende Zusammenfassung

    Titel: Gumbel, Emil Julius. Unterlagen

    Zeitraum: ca. 1934–1966

    Umfang: 2 lineare Fuß (4 Kartons)

    Aufbewahrungsort: Hanna Holborn Gray Special Collections Research Center

    Bibliothek der University of Chicago

    1100 East 57th Street

    Chicago, Illinois 60637, USA

    Zusammenfassung: Die Emil-Julius-Gumbel-Papiere bestehen in erster Linie aus allgemeiner persönlicher Korrespondenz, die alphabetisch nach Korrespondenzpartnern geordnet ist und in den meisten Fällen eine Kopie von Gumbels Antwort enthält. Ebenfalls in der Sammlung enthalten sind Gumbels thematische Akten. Diese Akten beziehen sich größtenteils auf bestimmte Ereignisse und Aktivitäten, wie beispielsweise Gumbels Verbindung zum Office of Strategic Service.

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    Bei Zitaten aus dieser Sammlung lautet die empfohlene Zitierweise: Gumbel, Emil Julius. Unterlagen

    Biografische Anmerkung

    Emil J. Gumbel (1891–1966), ein mathematischer Statistiker, gehörte zu den vielen deutschen Intellektuellen, die sich dem Nazi-Regime widersetzten und aus ihrer Heimat flohen, in der Hoffnung, durch ihre Bemühungen im Ausland die Wiederherstellung einer demokratischen Regierung in Deutschland zu erreichen. Die Gumbel-Papiere spiegeln seine Verbindungen zu anderen Anti-Nazis wider sowie deren Aktivitäten, ihrem Heimatland dabei zu helfen, sich von den durch das Dritte Reich verursachten Verwüstungen zu erholen. Gumbel verbrachte seine frühen Lebensjahre in München, wo er Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwesen und Versicherungsmathematik sowie Mathematik und Statistik studierte. Er trat 1922 in die Fakultät der Universität Heidelberg ein und wurde im Laufe des folgenden Jahrzehnts sowohl für seine politischen Schriften als auch für seine wissenschaftliche Arbeit weithin bekannt. Seine politischen Ansichten waren weitgehend das Ergebnis eines entschiedenen Pazifismus, den er während seines Dienstes im Ersten Weltkrieg entwickelt hatte. In den 1920er Jahren verfasste er mehrere Bücher und Artikel, in denen er die militaristischen Ziele und die politische Einschüchterung durch rechte Kräfte aufdeckte, deren Einfluss in Deutschland damals zunahm, insbesondere durch die Freikorps und die junge Nationalsozialistische Partei. Infolge seiner Untersuchungen wurde Gumbel bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 aus der Heidelberger Fakultät entlassen. Die folgenden Jahre verbrachte er in Frankreich, wo er an den Universitäten von Paris und Lyon lehrte; nach dem deutschen Einmarsch in Frankreich im Jahr 1940 emigrierte Gumbel nach New York City, wo er eine Stelle an der New School for Social Research erhielt.

    Gumbels Kenntnisse der deutschen politischen Verhältnisse ermöglichten es ihm, sich aktiv am Kampf gegen die Nationalsozialisten zu beteiligen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass er häufig von Studenten, Wissenschaftlern und Regierungsbehörden, insbesondere vom Office of Strategic Services, um Rat gefragt wurde. Der Großteil der Korrespondenz in der Sammlung stammt aus den 1940er Jahren; in dieser Zeit pflegte Gumbel weiterhin seine Verbindungen zu ehemaligen Kollegen in Europa, Nord- und Südamerika. Die Unterlagen umfassen den Briefwechsel mit mehreren Freunden, denen er zur Flucht vor den Nazis verhalf, sowie mit Weggefährten wie Otto Lehmann-Russbuldt, dem Präsidenten der Deutschen Liga für Menschenrechte, und Paul von Schoenaich von der Deutschen Friedensgesellschaft. Gumbels Engagement nach dem Krieg für den Wiederaufbau Deutschlands, das Wohlergehen seiner Landsleute und sein Widerstand gegen die deutsche Wiederaufrüstung sind in den Unterlagen ebenfalls durch Korrespondenz und öffentliche Erklärungen wie seine „Erklärung gegen deutsche Aufrüstung“ dokumentiert.

    Gumbel lehrte bis zu seinem Tod im Jahr 1966 weiterhin an der New School und anderen New Yorker Einrichtungen.

    Anmerkung zum Umfang

    Die Emil-Julius-Gumbel-Papiere bestehen in erster Linie aus allgemeiner persönlicher Korrespondenz, die alphabetisch nach Korrespondenzpartnern geordnet ist und in den meisten Fällen eine Kopie von Gumbels Antwort enthält. Ebenfalls in der Sammlung enthalten sind Gumbels Themenakten. Diese Akten beziehen sich größtenteils auf bestimmte Ereignisse und Aktivitäten, wie beispielsweise Gumbels Verbindung zum Office of Strategic Service.

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    Weiterführende Ressourcen

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    Gumbels wissenschaftliche Arbeiten, die sich auf Ordnungsstatistik konzentrieren, insbesondere auf die Entwicklung und Anwendung der Theorie der Extremwerte, sind im Leo Baeck Institute in New York hinterlegt.

    Schlagwörter

    • Gumbel, Emil Julius, 1891–

    INVENTAR

    Serie I: Allgemeine persönliche Korrespondenz

    Kiste 1 Ordner 1 Korrespondenz A–B

    Altschul, Eugen

    American Civil Liberties Union

    Das Andere Deutschland

    Aufbau

    Balch, Emily G.

    Baldwin, Roger

    Becher, Johannes R.

    Becker, Hertha

    Berger, Erwin

    Brinitzer, Maria

    British Press Service

    Brown, Lyndon O.

    Buek, Otto

    Bürger, Ottmar

    Kiste 1 Ordner 2 Korrespondenz C–F

    Cerf, P.

    Comité National Français aux États-Unis

    The Commentary

    Committee for One Million

    Common Cause, Inc.

    Crabb, George A.

    Dejardin, G.

    Dora, Francis E.

    von Doss, Ilse Wolff

    Douglas, William O.

    Dover Publications

    Dunn, L.C.

    Eichler, Willi

    Emersleben, Otto

    Falck, Carl

    Box 1 Ordner 3 Falk, Alfred

    Box 1 Ordner 4 Falk, Alfred

    Box 1 Ordner 5 Korrespondenz F–K

    Flanders, Ralf E.

    Fliess, Peter J.

    Franklin, Harry Lee

    Freymann, M.

    Fritsch, Mia

    Fröhlich, Rosi und Paul

    Gaffron, H. (Hons)

    Georgi, M.

    German-American Council

    Goetze

    Greenwood, M.

    Goldziher

    Hadamard, Jacques

    Hammer, Walter

    Hansome, Marius

    Hermann

    Hertz

    Hilger, Wilhelm Joseph

    Höfler, Heinrich

    Inoue, Kakutaro

    Jacobsen, Otto

    Kallman, H.

    Kelly, Edna F.

    Kempfert

    Box 1 Ordner 6 Kempner, Robert M.W.

    Box 1 Ordner 7 Korrespondenz K–L

    Kessman, Dorothy M.

    Kersten

    Klimpt, E.E.

    Kraschutzki, Heinz

    Kuczynski, Marguerite

    Kuester, Fritz

    Kun, Frederick

    Kuhn, Hermann

    LaCroix, Max

    Box 1 Ordner 8 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Box 1 Ordner 9 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Box 1 Ordner 10 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 11 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 12 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 13 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 14 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 15 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 16 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 17 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 18 Lehmann-Russbüldt, Otto

    Kiste 1 Ordner 19 Korrespondenz L-M

    Leroux

    Lloyd, D.

    Löwenthal, Fritz

    Luschnat

    Macmillan Co.

    Universität Magdeburg, Philosophische Fakultät

    Meyer, Albert Willy

    Middleman, W.

    Moch, Jules

    Morse, Wayne

    Munter

    Box 2 Ordner 1 Korrespondenz N–R

    Nathan, Otto

    Nation

    Nationaler Rat zur Kriegsverhütung

    Nielsen, William Allan

    New York Times

    Norden, Albert

    Oelze, Werner

    Oriender, Anita

    Paetel, Karl

    Pearson, E.S.

    Penham, Daniel F.

    Perrin, Francis

    Pollock, Frederick

    Radbruch, Gustav

    Kiste 2 Ordner 2 Korrespondenz R

    Reisner, Konrad

    Rhein-Neckar-Zeitung

    Riebel, Paul

    Rosenfeld, Kurt

    Kiste 2 Ordner 3 Korrespondenz S

    Saffron, H. (Hans)

    Salomon, Esme

    Schairer, Reinhold

    Scheer, Maximilian

    Schoenaich, Freiherr von

    Schoenbaum, E.

    Schramm, Hanna

    Kiste 2 Ordner 4 Schwarz, Arthur

    Kiste 2 Ordner 5 Schwarz, Arthur

    Kiste 2 Ordner 6 Schwarz, Arthur

    Kiste 2 Ordner 7 Korrespondenz S

    Sellin, Thorsten

    Senzig, Guido

    Seydewitz, Max

    Simon, Hugo

    Stern, Catherine

    Sternthal, Frederick

    Studenic, Hubert

    Kiste 2 Ordner 8 Korrespondenz T–W

    Taube, Arthur

    Thomson, William M.

    Uhlmann, Carla

    Van Abbe, Derek

    Wedel

    Weil, Bruno

    WMCA, Sender

    Writer’s War Board

    Wolff, Arthur

    Kiste 2 Ordner 9 Nicht identifizierte Korrespondenz und Unterlagen

    Serie II: Thematische Akten

    Kiste 2 Ordner 10–17 Akademische Angelegenheiten

    Korrespondenz und Unterlagen zu Gumbels Tätigkeit an der New School for Social Research und anderen Einrichtungen, Förderanfragen bei Stiftungen sowie verschiedene Verwaltungsunterlagen. Ca. 1940–66.

    Kiste 3 Ordner 1–11 Die Bergstraesser-Affäre

    Korrespondenz, Stellungnahmen und Zeitungsausschnitte zu Gumbels Rolle bei den Ermittlungen gegen Arnold Bergstraesser, einen deutschen Einwanderer, der am Scripps College und an der University of Chicago lehrte. Bergstraesser, der der Sympathie für die Nazis verdächtigt wurde, wurde zweimal von den Bundesbehörden interniert, und seine akademischen Anstellungen sorgten für große Kontroversen. Ca. 1940–45.

    Kiste 3 Ordner 12 Lebensläufe und Bibliografien von Gumbels Veröffentlichungen, bis ca. 1939.

    Kiste 4 Ordner 1–2 École Libre des Hautes Études

    Korrespondenz und Unterlagen zu Gumbels Verbindung mit der École Libre des Hautes Études, einem 1942 in New York City von französischsprachigen Einwanderern gegründeten Forschungs- und Studieninstitut. Ca. 1942–45.

    Kiste 4 Ordner 3 Erklärung gegen die deutsche Wiederaufrüstung

    Entwürfe und Korrespondenz zu einer öffentlichen Erklärung gegen die deutsche Wiederaufrüstung, die von Gumbel verfasst und von vielen prominenten deutschen Wissenschaftlern mitunterzeichnet wurde. Die Erklärung erschien am 12. Juli 1952 in der New York Times.

    Kiste 4 Ordner 4 Universität Hamburg, Gastprofessur.

    Korrespondenz und sonstige Unterlagen, die Gumbel während seiner Tätigkeit als Gastprofessor an der Universität Hamburg im Jahr 1964 verfasste und erhielt.

    Kiste 4 Ordner 5 Ligue des Croits de l’Homme, Kongress in Lyon, 1934. Korrespondenz, Erklärungen und Zeitungsausschnitte bezüglich Gumbels Teilnahme an der Regionalkonferenz der Ligue. Eine Fehlinterpretation seiner Äußerungen auf der Konferenz durch die französische Presse löste eine Kontroverse darüber aus, ob eine Fortsetzung von Gumbels Anstellung an der Universität Lyon wünschenswert sei. 1934.

    Kiste 4 Ordner 6 Memoiren. Kurze Memoiren mit Gumbels Reflexionen über sein Leben und die Ereignisse, die er miterlebte und an denen er teilnahm. Undatiert.

    Kiste 4 Ordner 7 Stellungnahmen

    Transkript eines Radiointerviews mit Gumbel zum Thema der deutschen Politik vor dem Krieg. 1944.

    Gespräch zwischen Gumbel und Dr. Siegfried Aram über die deutsche Politik der Vorkriegszeit. Ohne Datum.

    Stellungnahme einer unbekannten Quelle zum Wiederaufbau Deutschlands. Ohne Datum.

    Dokument aus unbekannter Quelle mit dem Titel „Der Tod des Hermann Friede“. Ohne Datum.

    Öffentliche Erklärung zur Notwendigkeit des Wiederaufbaus Deutschlands, unterzeichnet von zahlreichen prominenten deutschen Emigranten. Gumbels Unterschrift fehlt. [1945.]

    Kiste 4 Ordner 8–9 Office of Strategic Services. Korrespondenz und Unterlagen im Zusammenhang mit Gumbels Tätigkeit für das OSS. Während des Zweiten Weltkriegs hatte er für das OSS Berichte über die Aktivitäten subversiver deutscher politischer Gruppen in den 1920er- und 1930er-Jahren verfasst, insbesondere über die NSDAP und die Freikorps. Ca. 1940–45.

  • Das Ende des Schweigens

    Das Ende des Schweigens

    Zeitgeschichte | Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ sorgte vor 60 Jahren für Furore – zu einer Zeit, als noch kaum jemand im Nachkriegsdeutschland an Aufarbeitung dachte. | Von Stefan Jehle

    Den Karlsruher Ludwigsplatz trennen nur 200 Meter vom Bundesgerichtshof und 400 Meter vom Bundesverfassungsgericht. Am Rand liegt ein Gebäude, das zu Beginn des Ersten Weltkriegs in Münchener Jugendstilarchitektur erbaut wurde – und in dem lange Zeit ausschließlich Münchner Bier im Ausschank war. Zum Krokodil hieß die Gaststätte. In der Weimarer Zeit sollen hier mehrfach Persönlichkeiten wie Gustav Stresemann oder Winifred Wagner zu Gast gewesen sein, so berichtet es jedenfalls das Karlsruher Stadtarchiv.

    Ende des Jahres 1959 war die Gaststätte, in der heute vorwiegend Tapas und Tacos aus mexikanischer Küche gereicht werden, drei Tage lang ein Ausstellungsort: Dutzende Kladden mit Akten über die NS-Strafjustiz lagen mittags auf den Wirtshaustischen und mussten vor dem am Abend beginnenden Restaurantbetrieb wieder abgeräumt werden. Sie sorgten für heftige Diskussionen in der bundesdeutschen Öffentlichkeit, dachte doch kaum jemand in den Nachkriegsjahren an die Aufarbeitung der ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes. Nicht nur der „Schwarzwälder Bote“, sondern auch unsere Zeitung, die „Frankfurter Allgemeine“ und sogar die „Times“ und der „Guardian“ berichteten über die ungewöhnliche Ausstellung.

    Ursprünglich sollte die Schau nicht in einer Gaststätte gezeigt werden, sondern in der Stadthalle. Eine Gruppe Berliner Studenten, immatrikuliert an der Freien Universität und dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) zugehörig, hatte in dem Veranstaltungskomplex einen kleinen Saal gebucht. Karlsruhe war als Sitz der höchsten deutschen Gerichte bewusst für die Premiere der Wanderausstellung gewählt worden. Doch in der Stadthalle war nach einem Abend bereits Schluss. „Auf Druck von Bonner Ministerien“, so erinnert sich Reinhard Strecker, sei die Stadtverwaltung eingeknickt. Die Studenten mussten mit ihren Exponaten ins Krokodil umziehen.

    Mehrstündige Pressekonferenz

    Strecker, seinerzeit Initiator der Ausstellung und an der FU für das exotisch anmutende Studium der indogermanischen Sprachen eingeschrieben, wird bald 90 Jahre alt – aber seine Erinnerungen sind ungetrübt. „Der Druck der Verleumdung aus Bonn war damals groß genug, dass die Stadt uns den Mietvertrag für nichtig erklärte“, erzählt er. Aber letztlich war Strecker den Ministerialen im Nachhinein sogar dankbar: Das Bonner Bundespresseamt sei ungewollt hilfreich gewesen. Die Behörde hätte, weil sie sich eine Berichterstattung gegen die Ausstellung erhoffte, „alle nationalen und internationalen Journalisten nach Karlsruhe geschickt“.

    Doch dieser Plan ging nicht auf. Der erste Ausstellungstag im Krokodil begann mit einer mehrstündigen Pressekonferenz und detaillierten Erläuterungen der Studenten zu der Ausstellung. Erstmals wurden öffentlichkeitswirksam die Taten von NS-Todesrichtern angeprangert – Taten von Juristen, die während der zwölf Jahre Naziherrschaft fragwürdige Urteile verhängt hatten und doch in der damals jungen Bundesrepublik weiter an deutschen Gerichten tätig waren.

    Die Ausstellung mit dem Titel „Ungesühnte Nazijustiz“ bestand fast nur aus damals in Behörden gebräuchlichen Schnellheftern. Insgesamt 105, teilweise höchst fragwürdige Todesurteile waren in den Akten gelistet, an denen laut den Recherchen von Strecker und seinen Kommilitonen in den Kriegsjahren 206 Richter und Staatsanwälte beteiligt waren. So kam dieses Thema fast 20 Jahre, bevor der Fall Filbinger ein politisches Erdbeben im deutschen Südwesten auslöste, ans Licht der Öffentlichkeit.

    Die für sie als belastet geltenden Juristen benannten die Studenten mit Namen, Wohnort und der 1959 ausgeübten beruflichen Position. Auf diese Weise angeprangert wurden zum Beispiel ein Landgerichtsdirektor aus Tübingen, ein Landgerichtsrat aus Hechingen sowie ein BGH-Bundesrichter und ein Staatsanwalt der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe.

    Zwei Monate später, im Januar 1960, erstatteten Strecker und sein Mitstreiter Wolfgang Koppel im Auftrag des SDS-Bundesvorstandes Strafanzeige gegen 43 wieder amtierende ehemalige NS-Richter „wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag“.

    Die Pressekonferenz an jenem 28. November 1959 im Gasthaus Krokodil war laut Strecker „von einer emotional erregten Atmosphäre geprägt“. Am nächsten Tag habe es, mit ganz wenigen Ausnahmen, „nur positive Berichte gegeben“, quer durch die bundesdeutsche Presse. Die Ausstellung, die wenig später in Berlin, Tübingen, Hamburg und München sowie 1961 auch in Freiburg und Stuttgart zu sehen war, lag zeitlich vor den Frankfurter Auschwitz-Prozessen. Sie sollte das Ende des Schweigens über die nationalsozialistische Vergangenheit markieren.

    Unterstützer und Kritiker

    Die überwiegend in Seminarräumen, Hinterzimmern von Gaststätten, kleinen Kunstgalerien und Studentenwohnheimen ausgestellten Unterlagen wurden nicht großartig erläutert, zur Erklärung dienten im Einzelfall lediglich handgeschriebene Transparente. Unmittelbar im Anschluss an Karlsruhe wurde die Schau, die bis 1962 lief, vom 23. Februar bis zum 7. März 1960 in einer Berliner Galerie am Kurfürstendamm gezeigt.

    Im Sommer 1960 gastierten die Studenten mehrere Tage im Tübinger Clubhaus, der Ausstellungstitel war geändert worden zu „Dokumente zur NS-Justiz“. Auch hier wurde wiederholt versucht, auf die Studentengruppen, beteiligte Professoren und schließlich den Rektor der Uni einzuwirken – die Durchführung der Ausstellung war mehrfach infrage gestellt, ehe die Schau am 11. Juli 1960 startete.

    Bei den im Clubhaus gezeigten Aktenkladden handelte es sich um die zum Teil qualitativ schlechten Fotokopien von Gerichtsprotokollen und Urteilen, von Justiz- und Personalakten, all dies als Belege für den Unrechtscharakter der NS-Justiz auf einfachste Art zusammengefasst. Als wichtige Fürsprecher der Ausstellungsmacher traten die Theologen Helmut Gollwitzer und Martin Niemöller sowie der Schriftsteller Golo Mann auf.

    Doch auch die überwiegend wohlwollende Berichterstattung der Medien änderte nichts daran, dass etwa nach den Präsentationen in Karlsruhe und Berlin drei Senatoren des Regierenden Senats von Westberlin – der Bildungs-, der Innen- und der Justizsenator, alle Referendare im Lehramt und in Justizbehörden – schriftlich anwiesen, „sich von Machenschaften im Solde Pankows“ fernzuhalten. Das war eine Anspielung auf den mutmaßlichen Schwachpunkt der Schau: Viele der Akten, die Strecker und seine Mitstreiter analysierten, waren aus Ostberlin und anderen osteuropäischen Archiven stammende Fotokopien von Verhandlungsprotokollen und Todesurteilen bislang ungesühnter NS-Justizverbrechen.

    Bestätigung von höchster Stelle

    Selbst in Teilen der SPD gab es eine deutliche Abwehrhaltung. Es wurde gemutmaßt, die Studenten seien von der kommunistischen DDR-Führung gesteuert. Reinhard Strecker ist auch im Rückblick überzeugt von seinem Handeln: „Wir trafen uns damals in meiner Wohnung zur regelmäßigen Überprüfung und Identifikation aller Personen, die wir als Täter benannten, und fanden nach und nach immer weitere, viele Hundert Seiten starke Unterlagen. Das war eine immense Überprüfungsarbeit.“ Alles sollte stimmen.

    Strecker und seine Mitstreiter bekamen unmittelbar nach der Karlsruher Schau Bestätigung von höchster Stelle: Der deutsche Generalbundesanwalt Max Güde (im Amt von 1956 bis 1961) bestätigte in einem Interview des Südwestdeutschen Rundfunks die Authentizität und Echtheit der von der Studentengruppe ausgestellten Unterlagen.

    Güde, dessen damaliger Amtssitz auf dem Areal des Bundesgerichtshofs nur rund 200 Meter vom Ausstellungsort am Ludwigsplatz entfernt lag, widersprach auch der Behauptung, milde Urteile hätten im Dritten Reich Repressalien gegen verantwortliche Richter zur Folge gehabt. Doch auch der oberste Ankläger der Bundesrepublik kam daraufhin ins Kreuzfeuer: Er wurde wenig später vom CSU-geführten Bundesjustizministerium in Bonn angewiesen, „sich künftig aus der öffentlichen Debatte um die NS-Justizjuristen herauszuhalten“. Max Güde wechselte 1961 als Karlsruher Abgeordneter für die CDU in den Bundestag.

    Reinhard Strecker erfuhr späte Genugtuung: Der „studentische Aufklärer“, wie ihn das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ nannte, erhielt in fortgeschrittenem Alter hohe Ehrungen. Sie kamen spät – aber nicht zu spät:. Im Jahr 2015 wurde Strecker das Bundesverdienstkreuz verliehen. Und im vergangenen Herbst erhielt Strecker vom SPD-Landesverband Berlin, dessen Mitglied er ist, trotz der zeitweiligen Anfeindungen aus seiner Partei eine Ehrenurkunde für sein „besonderes Engagement als Initiator der historischen Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz“ – unterzeichnet von SPD-Landeschef Michael Müller.

    Die indirekten Folgewirkungen der Wanderausstellung waren immens. 1962 ermöglichte eine durch die Schau ausgelöste Gesetzesänderung Justizangehörigen, die in der NS-Zeit tätig waren, „auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand“. Mit Paragraf 116 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde dies den Richtern, die während des Krieges in der Strafrechtspflege mitgewirkt hatten, ermöglicht – „unter Belassung ihrer Versorgungsbezüge“. Das wirkte wie eine Art Generalamnestie. Daran wollte auch das Bundesverfassungsgericht nie rütteln. Der Präsident zu damaliger Zeit hieß Gebhard Müller, ein gebürtiger Oberschwabe. Er war im Amt von 1959 bis 1971 – mit Sitz in Nachbarschaft zum Ort der ersten Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ am Karlsruher Ludwigsplatz.

    Quelle: Artikel von Stefan Jehle in der Stuttgarter Zeitung vom 16. April 2020

  • Der Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920

    Der Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920

    Text zum 90-minütigen Dokumentar-Fernsehspiel „Die Konterrevolution“, Teil der zehnteiligen Reihe „Vom Reich zur Republik“ des Bayrischen Rundfunks. Drehbuch von Klaus Gietinger und Bernd Fischerauer.

    Der Kapp-Lüttwitz-Putsch vom März 1920 ist ein fast vergessenes Kapitel deutscher Geschichte. Zu Unrecht. Denn der Versuch, die erste deutsche Demokratie schon eineinhalb Jahre nach ihrer Entstehung wieder zu ersticken, scheiterte am demokratischen Bewusstsein ihrer Bürger. Das Dokumentarspiel schließt an den Film „Gewaltfrieden“ an und beleuchtet die Umstände, die zum ersten, zunächst erfolgreichen Staatsstreich gegen Weimar führten. Die durch die Novemberrevolution 1918 entstandene Republik war anfangs mehrfach bedroht, am heftigsten im März 1920. Der Versailler Friedensvertrag besiegelte nicht nur die Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, sondern verlangte vom Reich auch Gebietsabtretungen, Reparationen und eine Verkleinerung der Armee. Die alten Mächte des Kaiserreiches empfanden besonders den sogenannten Kriegsschuldparagrafen des Vertrages, der Deutschland die Alleinschuld am Weltkrieg zuwies, als auch die verlangte Auslieferung deutscher Kriegsverbrecher – darunter Kaiser Wilhelm II. und Feldmarschall Hindenburg – als Schmach. Auch die von den Alliierten verlangte Auflösung der sogenannten Freikorps, paramilitärische Verbände, die sich aus den Resten der kaiserlichen Armee zusammengefunden hatten, war nicht im Sinne der Offiziere. Überhaupt fand die parlamentarische Demokratie von Weimar in weiten Kreisen des Militärs, der Hochfinanz, der Industrie, des Adels und des Bürgertums keine Unterstützung. Ein Sturz des Systems lag im Interesse rechtsgerichteter Kreise. So fanden sich Ende 1919 hohe Militärs und andere putschwillige Männer zusammen. Organisiert wurde das vom früheren Freikorpsführer Pabst, der schon die Ermordung Liebknechts und Luxemburgs befohlen hatte. Finanziell unterstützt wurden die Putschisten von Teilen der Industrie und Banken. Aushängeschild war Wolfgang Kapp, ein Ostelbischer Junker und Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Mit von der Partie: General von Lüttwitz, der Freikorpsführer Ehrhardt, dessen Marinebrigade den Putsch ausführen sollte, Canaris, der Adjutant von Reichswehrminister Noske und als verdecktes Mitglied, der preußische Geheimdienstchef von Berger. Im Hintergrund wirkte der ehemalige Weltkriegsgeneral Ludendorff. Unter der Regie von Bernd Fischerauer schildert der Film minutiös den Ablauf des Putsches, der nur fünf Tage dauerte: wie die rechtmäßige Regierung unter Reichskanzler Bauer verjagt wurde, ebenso Reichspräsident Ebert und der gegenüber dem Militär arglose Reichswehrminister Noske, das erzwungene Untertauchen des Finanzministers Erzberger, die ambivalente Haltung der Reichswehroffiziere und der Sicherheitspolizei, die der Regierung den notwendigen Schutz verweigerten. Die Flucht der Regierung, der Streit der Putschisten, ihre erfolglosen Versuche, den festgesetzten Vizekanzler Schiffer zu benutzen und das Ruder Richtung Diktatur herumzuwerfen und zuletzt der Widerstand der Arbeiter, Angestellten und Beamten, die im größten Generalstreik der deutschen Geschichte die Putschisten in die Knie zwangen. Stellvertretend hierfür die Redaktionsleiterin und Frauenrechtlerin Marie Juchacz und Hannah Wölke. Scharfsinnig begleitet wird das Geschehen vom Kunstmäzen Harry Graf Kessler und seinen Schützlingen: der Schauspielerin Tilla Durieux, den Malern und Grafikern George Grosz und John Heartfield. Als der Spuk des Putsches vorbei war, kam es zu Aufständen im Ruhrgebiet. Die Regierung, nach Berlin zurückgekehrt, wurde zwar umgebildet und Noske musste seinen Abschied nehmen, doch die Hochverräter ließ man weitgehend ungestraft, die Aufstände dagegen wurden blutigst niedergeschlagen, zum Teil sogar unter Einsatz und Nutzung der militärischen Schlagkraft der ehemaligen Putschisten. Das Volk hatte sich als demokratisch gesinnt und wehrhaft erwiesen, Armee und Justiz großteils nicht. Eine Gruppe frühfaschistischer Republikgegner konnte sich dagegen in Bayern sammeln. Unter ihnen Adolf Hitler.

    Quelle: https://www.br.de/mediathek/video/dokumentarspiel-reihe-vom-reich-zur-republik-die-konterrevolution-der-kapp-luettwitz-putsch-1920-av:58773afa22f7ba0012e23fe9

  • Verblendet

    Verblendet

    – Jg. 1924, Nr. 18 vom 4. Mai – 

    Neuen Katastrophen entgegen?

    von Heinrich Ströbel

    Die unheilvollen Kräfte, die Deutschland seit zehn Jahren ins Verderben gestürzt, rumoren unheimlich weiter. Es scheint, als ob die Masse dieses Volkes aus den blutigen und tragischen Lehren seiner Vergangenheit nicht das Mindeste gelernt habe. Vor allem nicht die Schicht, die einst selbst von sich rühmte, daß sie „Bildung und Besitz“ repräsentiere. Nicht die leiseste Erkenntnis ist ihr aufgedämmert, daß an dem Unglück Deutschlands nichts anderes die Schuld trägt, als der schrankenlos herrschende Gewaltkult, der zum Fanatismus gewordene Glaube an die Machtpolitik. Noch heute, und gerade heute wieder, sucht man die Ursache für die Weltkatastrophe und den Zusammenbruch Deutschlands überall sonst, in der Einkreisungspolitik des „Feindbundes“, in der Unzulänglichkeit der Heeresvorlage von 1912, nur nicht da, wo sie zu finden ist: in der stupiden und brutalen Vorstellung, daß Deutschland durch Waffengewalt die Vormacht in Europa an sich reißen könne. Und doch war es diese Wahnidee, die den Weltkrieg provozierte. Wie leicht wäre der europäische Frieden zu erhalten gewesen, wenn Deutschland sich mit England verständigt hätte, statt alle großen Nachbarstaaten gegen sich aufzubringen. Aber man glaubte mit der bestorganisierten Armee der Welt aller Welt Trotz bieten zu können.

    Und ein Besessener dieses bewußt-militaristischen Machtwahns und während des letzten Jahrzehnts dessen sichtbarste Verkörperung war Ludendorff. Ein Soldat, der sein Handwerk vielleicht so gründlich beherrschte, wie irgend einer seiner Zeitgenossen, der aber zum Fluch seines Landes wurde, weil er alles Volks- und Völkerleben nur unter dem Gesichtswinkel des Soldaten betrachtete. Ohne jedes Verständnis für die sozialen, kulturellen und moralischen Kräfte des zeitgenössischen Lebens, dachte er nur in Divisionen, Batterien und U-Booten, in Durchbrüchen, Umgehungsmanövern und Vernichtungsstrategie. Aber da die Komponenten und Exponenten des Weltgeschehens sich nun einmal nicht auf die simple militaristische Formel bringen ließen, konnte die Rechnung Ludendorffs schließlich unmöglich stimmen. Er brachte nun alle Welt gegen Deutschland auf, entfesselte unwiderstehliche Gegenkräfte und verspielte Deutschlands Zukunft. An dem Zusammenbruch des Jahres 1918 ist er der wahre Schuldige.

    Ja, die militärische Niederlage Ludendorffs wäre noch viel fürchterlicher gewesen, wenn nicht die Revolution für den schmählich geschlagenen Oberkommandierenden und seine unaufhaltsam zurückweichende, halb aufgelöste Armee die strategische Entlastung gebracht hätte. Nur die Ausrufung des deutschen Volksstaates hinderte die Entente-Mächte daran ihren Sieg militärisch bis aufs Äußerste auszunutzen und die zurückflutenden deutschen Truppen völlig zu vernichten, Franzosen und Amerikaner waren in Stärke von 50 Divisionen bereitgestellt, um östlich von Metz den tödlichen Flankenstoß gegen die deutschen Heerestrümmer zu unternehmen, ebenso viele französisch-amerikanische Truppen sollten folgen. Es war ein namenloses Glück für Deutschland, es rettete hunderttausenden Deutscher das Leben, daß dieser Angriff infolge des Waffenstillstandes unterblieb. Hätte Ludendorff diesen letzten Stoß aushalten müssen, so wäre es nicht nur um seinen Feldherrenruhm geschehen gewesen, sondern auch die blödsinnige Dolchstoß-Legende wäre ihm sicherlich im Halse stecken geblieben!

    Nur weil Ludendorff, die deutsche Militärkaste und die ganze deutsche Reaktion dank einer unverdienten Schicksalsfügung vor den letzten, schmählichsten Folgen ihrer brutalen Wahnsinnspolitik bewahrt blieben, nur weil die Revolution ihnen die Konsequenzen der militärischen Niederlage, die Unterwerfung unter den Versailler Friedensvertrag usw. abnahm, konnte der nationalistische Dünkel sich nur zu bald wieder in seiner ganzen Unverfrorenheit aufblähen.

    Wenige Wochen erst waren seit dem militärischen Niederbruch, seit der blamablen Abdankung und Flucht Ludendorffs vergangen, und schon regte sich in Deutschland wieder der alte Geist. Die junge Heeresmacht der Republik wurde der Leitung wilhelminischer Generale unterstellt, und gerade der sozialistische Führer, in dem der Geist des ehrlichen Bekennermutes und der Völkeraussöhnung am stärksten lebendig geworden war, Kurt Eisner, fiel von der Hand eines nationalistischen Mörders, den die chauvinistische Hetze der alten Kriegsverbrecher erst zu seiner Untat aufgestachelt hatte.

    Wie sich dann im Laufe der Zeit die alte Geistesverfassung des deutschen Volkes wieder einstellte, ist ja allen Sehenden nur zu bekannt. Wir erlebten die verschiedenen Stadien der „Erfüllungspolitik“, die ja nichts war, als die systematische Nichterfüllung. Erzberger wollte noch so viel Steuern aufbringen, um nicht nur die eigenen Staatsausgaben, sondern auch die Reparationsverpflichtungen decken zu können. Aber die ganz bewußt herbeigeführte und gesteigerte Inflation, die eine märchenhafte Vermögensansammlung und die abenteuerlichste Steuerhinterziehung der Industriellen und Schieber ermöglichte, führte mit eherner Notwendigkeit zum Bankerott des deutschen Reiches und zum Bankerott der Reparationspolitik. Die Jahre hindurch beharrlich betriebene Nichterfüllungspolitik reizte die französischen Gewaltpolitiker hinwiederum zur Ruhrbesetzung an. Die Ruhrbesetzung aber entflammte erst recht den deutschen Nationalismus. Die „verbotenen“ Geheimbünde erlangten eine ungeheure Ausbreitung. Der passive Widerstand schlug häufig genug in den aktiven um. Schlageter wurde zum Volkshelden der Nationalisten und — Kommunisten!

    Und hinter dem aktiven Widerstand, der sich zur Volkserhebung und zum Befreiungskrieg gegen Frankreich auswachsen sollte, standen Hitler und Ludendorff, der längst wieder das Idol aller Nationalisten, der künftige Befreier Deutschlands geworden war. Schon bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß im Jahre 1919 hatte man ihm stürmische Ehrungen bereitet, und wie groß inzwischen seine Volkstümlichkeit geworden war, bewies ja in München neben dem Hackenzusammenschlagen sämtlicher Offizierszeugen und dem Zujauchzen der Völkischen, die aus Devotion und Revanchegeist geborene Freisprechung dieses Hauptschuldigen.

    Kein Zweifel: Ludendorff hält sich noch immer für den Oberstkommandierenden des neu entbrennenden Weltkrieges und starke Teile des deutschen Volkes teilen seinen Glauben. Und die Franzosen sind eine viel zu intelligente Nation, um diese Zeichen der Zeit nicht zu erkennen. Sie erkennen sie sogar früher, als manche Deutsche selbst. So sagte General Buat schon 1920 voraus, daß Ludendorff der Organisator der Konterrevolution und des Revanchekrieges sein werde. Aus seinen Gesichtszügen, dem eckigen Doppelkinn, den übermäßig starken Wangen las er die unerbittliche Willensenergie, die Härte, um nicht zu sagen die Rohheit des Mannes ab, der vor keinem Mittel zurückschrecke, das ihn zum Ziele zu führen schien, das sein unmäßiger Hochmut gesteckt habe. „Nein, gewiß“, schrieb Buat, „der gibt sich nicht in die Lage, der wird sich nie dreingeben. Wer weiß, ob es in den Unruhen, die uns die Zukunft vorbehält, keinen Platz für einen deutschen Diktator geben wird, und vielleicht sogar für einen europäischen? … Ludendorff ist der Mann, der fähig ist, die Rolle zu spielen… Wir werden noch einmal von ihm sprechen hören.“ Und Ludendorff hat sich beeilt, seinem französischen Porträtisten die Lebensechtheit seiner Zeichnung zu bestätigen.

    Man kann sich deshalb vorstellen, wie das Auftreten der Hitler und Ludendorff, und wie vor allem die Freisprechung dieser Organisatoren des Revanchekrieges auf Frankreich wirken muß. Denn auch Hitler ist, durch Gewährung der Bewährungsfrist, faktisch freigesprochen worden. Wie er sich „bewähren wird“, haben ja seine Drohreden vor Gericht bewiesen. Und die Wirkung dieses Prozesses muß noch vertieft werden, durch den Ausgang des Prozesses Zeigner. Denn das unerhörte Urteil gegen Zeigner bildete nur die Ergänzung des Hitler-Ludendorff-Prozesses. Kamen die Hitler und Ludendorff straffrei davon, weil der Hochverrat gegen die Republik und die Vorbereitung zum Revanchekrieg dem deutschen Bürgertum als patriotische, gottwohlgefällige Dinge gelten, so wurde der ehemalige sozialdemokratische Ministerpräsident Zeigner unter brutalster Mißachtung aller Entlastungs- und Strafmilderungsmomente zu mehrjähriger Gefängnisstrafe und zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt, weil seine ganze Tätigkeit der demokratischen Unterpfeilerung der Republik und der Bekämpfung der militärischen Geheimorganisationen gegolten hatte. Die unglaubliche Freisprechung in München und das skandalöse Verdikt in Leipzig erklären sich nur aus der gleichen nationalistischen Verblendung.

    Daß Zeigner das Opfer des in Deutschland besonders stark entwickelten moralischen Feingefühls geworden sei — schon dieser Gedanke ist die blutigste Satire. An welches Maß von politischer Korruption haben wir uns in Deutschland gewöhnen müssen! Erzberger überragte sicherlich das Unterholz seiner Partei um ein Beträchtliches, aber daß er Politik und Privatgeschäfte in der bedenklichsten Weise vermengte, kann auch der nicht bestreiten, der seine Ermordung für die niederträchtigste Schurkerei hält. Und doch wäre dieser Erzberger längst wieder in Amt und Würden, wenn ihn nicht das Mörderblei niedergestreckt hätte. Oder ist Herr Hermes etwa dadurch zum Rücktritt von seinem Ministerposten gezwungen worden, daß ihm vor Gericht die eindeutigsten Weinkaufsgeschichten nachgewiesen wurden? Und sind nicht unlängst einem Staatssekretär und obendrein hohem Justizbeamten (Welsmann, d. R.) Dinge angehängt worden, die früher nicht ohne schwerste Folgen für den Beschuldigten oder den Beschuldiger geblieben wären?

    Nur Zeigner, der unbeugsame Demokrat, der rücksichtslose Gegner der vertrags- und gesetzeswidrigen Waffenbünde, wurde niedergehetzt und durch einen Justizmord politisch und menschlich vernichtet. Ja, die nationalistische Verfolgungswut ist damit nicht einmal zufrieden: ist doch gegen Zeigner jetzt auch noch die Anklage wegen Landesverrats erhoben worden, begangen durch jene Reden im Volkshaus und im sächsischen Landtag (!), in denen behauptet wurde, daß zwischen der Reichswehr und gewissen rechtsradikalen Geheimorganisationen enge Beziehungen beständen. Unter den mehr als 1300 Landesverratsprozessen hat dieser Landesverratsprozeß gegen Zeigner gerade noch gefehlt, um dem Ausland jedes Mißtrauen gegen den deutschen Militarismus und die deutsche Mentalität einzuflößen. Erklärte doch auch die „Times“ die französische Behauptung, daß Deutschland während der durch die Ruhrbesetzung unterbrochenen Waffenkontrolle seine Kräfte für die militärische Reorganisation verdoppelt habe, für glaubhaft und darum eine scharfe Kontrolle für unbedingt geboten.

    Auf der anderen Seite aber zeigt die Regierung Karr-Stresemann so wenig Entschlußkraft, den Forderungen nach einer solchen Kontrolle und den Bedingungen der Sachverständigenkommission zu entsprechen, daß wir nur zu bald wieder in die schwersten äußeren und inneren Konflikte geraten könnten. Jeder derartige Konflikt aber müßte unsere ohnehin nur provisorisch gestützte Valuta sofort wieder ins Gleiten und damit von neuem unser gesamtes Wirtschaftsleben aus Rand und Band bringen.

    Nur wenige Deutsche ahnen leider, daß wieder einmal der Boden unter uns schwankt. Möchten die Wissenden den Wahlkampf dazu ausnutzen, um der völkischen Raserei rechtzeitig in den Arm zu fallen!

    Siehe z.B. auch:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/erster-weltkrieg-schonungslose-analyse-der-deutschen-schuld.1270.de.html?dram:article_id=289753

    https://www.sueddeutsche.de/politik/ausbruch-des-ersten-weltkrieges-1914-deutschland-und-oesterreich-sind-hauptverantwortlich-1.2061512

  • Frau Momm

    — Jg. 1930, Nr. 12 —

    Ihr Mann ist in Potsdam Regierungspräsident,
    Justizrat ist ihr Herr Schwager,
    ihr Schwiegersohn gar ist Ministerialdezernent
    aus mächtig feudalem Lager.
    Wie Sie sehen, gehört die gute Frau Momm
    zu den allerbesten Kreisen.
    Die Dame ist überdies kolossal fromm,
    so fällt es nicht schwer, zu beweisen,
    daß sie das mit dem fraglichen Silbergeschirr
    nicht aus gemeinen Motiven gemacht,
    sondern weil sie nervös, überreizt und irr …
    Eine Strafverfolgung kommt nicht in Betracht.

    Klassenjustiz? Aber erlauben Sie mal!
    Die Dame ist krank und gehört ins Spital.
    Und weil ihr Fall nicht der Tragik entbehrt,
    ist sie unseres höchsten Mitgefühls wert.

    Und dann ist da noch der Fall Marie Schmidt,
    der lang nicht so interessant ist,
    weil nämlich ein einfaches Dienstmädchen mit
    so vornehmem Volk nicht verwandt ist.
    Im Gegenteil, diese Frauensperson
    gehört zu den unteren Schichten.
    Im Monat verdient sie dreißig Mark Lohn,
    und mit ihr macht man nicht lang Geschichten.
    In ihrem Fall heißt es einfach: sie stahl!
    Und darauf steht Kittchen im Deutschen Reich.
    Für Arm und für Reich, das ist völlig egal,
    denn vor dem Gesetz sind wir alle gleich.

    Klassenjustiz? Aber erlauben Sie mal!
    So eine Person! Das ist ein Skandal.
    Klar, daß die da ins Kittchen gehört,
    so eine ist unserer tiefsten Verachtung wert.

    1930, 12 Tyll

  • Gedenkfeiern

    Gedenkfeiern

    — Jg. 1925, Nr. 9 —

    Der heutige 1. März wird auf Anordnung des Reichsministeriums des lnnern und unter Mitwirkung der „kirchlichen Behörden“ als „Gedenktag für die Opfer des Weltkrieges“ begangen. D. Red. 

    Gedenktage sind Meilensteine auf dem weiten Weg der Vergeßlichkeit und Gedankenlosigkeit. Heute ist wieder ein solcher; und es ist nicht zu bezweifeln, daß er „würdig“ und im gewissen Sinne „erhebend“ verlaufen wird. Denn je mehr wir uns von dem „großen Geschehen“ entfernen, desto eher hat die vaterländische Rhetorik Aussicht, das Gedächtnis zu besiegen. 

    Bei einem ungetrübten Blick rückwärts wäre es ja unmöglich, die Würde zu wahren, wenn gewisse Leute das Podium betreten, um mit erhobener Stimme über das traurige Resultat ihrer Geistesverfassung zu sprechen. 

    Auf dem Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands im Dezember 1918 in Berlin hat Richard Müller in seiner Eröffnungsrede gesagt: „Bevor wir an unsere Arbeit gehen, an diese große, schöne und schwere Arbeit, wollen wir jener unglücklichen Menschen gedenken, die als Opfer des fluchbeladenen, gestürzten Systems gefallen sind (die Versammlung erhebt sich), deren Gebeine draußen in kühler Erde ruhen. Wir wollen aber auch jener gefallenen Freiheitskämpfer gedenken, die im Kampfe für die sozialistische Republik gefallen sind. Das gesamte arbeitende Volk dankt diesen Helden, unvergessen werden sie fortleben als die großen Toten der sozialistischen Republik…“ 

    Wie oft sind seit dieser ersten Gedächtnisrede solche und ähnliche Reden gehalten worden? Von Leuten aus allen Lagern, mehr oder weniger belastet mit der Mitschuld an dem Unfaßlichen. 

    Der Redner setzt sich bei einer solchen Feier in Positur und sagt etwa: unsere Helden sind gefallen als Opfer eines fluchbeladenen Systems; aber das Gedächtnis erwidert: hast du nicht für die Kriegskredite gestimmt? Oder der Redner sagt: sie zogen hinaus, um das Vaterland zu verteidigen gegen welsche Rachsucht und englische Habgier; daraufhin das Gedächtnis: habt ihr nicht die ersten Kriegserklärungen in die Welt hinausgeschickt? Was habt ihr denn getan, den Krieg zu verhindern? Der Redner sagt: wir haben gekämpft für Recht und Gerechtigkeit und unsere gerechte Sache; aber das Gedächtnis sagt: sind wir nicht in Belgien eingefallen und haben das Völkerrecht schon zu Beginn mit Füßen getreten? Haben wir nicht französische Frauen deportiert und belgische Zivilisten von ihren Familien gerissen? Fabriken unnötigerweise ausgeplündert und französische Gruben ersäuft? Der Redner sagt: in berechtigter Notwehr ergriffen wir das Schwert, unser einziges Ziel war die Verteidigung; darauf das Gedächtnis: wolltet Ihr nicht die halbe Welt annektieren? Warum schreit ihr über die geraubten Kolonien? 

    Der Redner sagt: Schulter an Schulter haben wir gekämpft, ein einig Volk von Brüdern, haben gemeinsam gedarbt und gelitten, in Not und Tod vereint als deutsche Brüder: wir liebten vereint, wir haßten vereint, wir hatten alle nur einen Feind … Aber das Gedächtnis sagt: habt ihr nicht aus dem Tod und der Qual eurer Brüder Profite gezogen? seid ihr nicht weit vom Schuß gesessen und weit von der Not des Hungers? Haben nicht die einen Krankheit und Siechtum, Verlust ihrer Existenz und ihrer Ersparnisse erfahren, und seid nicht ihr wohlbehalten über die „große Zeit“ hinweggekommen? 

    Der Redner sagt: der Sieg war zum Greifen nahe, da haben die Vaterlandslosen uns das Schwert aus der Hand geschlagen und den Dolch in den Rücken gestoßen; darauf das Gedächtnis: der Dolchstoß — das war die „Volksgemeinschaft“ der Vaterlandsparteiler und der Klassenegoismus der Besitzenden, der sich um das letzte Opfer herumgedrückt hat und das Volk alle Lasten tragen ließ, bis es zusammenbrach. Der Redner: der beispielloseste Opfermut aller Kreise ist durch Verbrecher um seine Früchte betrogen worden; aber das Gedächtnis erwidert: was habt ihr für ein frevles Spiel mit der Kriegsanleihe getrieben? Nur um euren Besitz nicht zu schmälern, habt ihr alles auf eine Karte gesetzt und dem kleinen Mann, der sowieso Leben und Gesundheit darangab, vorgeschwatzt, hier sei die „sicherste Kapitalsanlage“ und die „beste Sparkasse“. Statt daß ihr euch wie das perfide Albion dazu aufgeschwungen hättet, den Besitz und die Kriegsgewinne zu schröpfen. Der Redner: die gutgläubigen Deutschen sind auf die vierzehn Punkte eines politischen Gauners hereingefallen; darauf das Gedächtnis: daß Wilson mit seinen Ideen unterlegen ist, das ist das Werk jener Männer, die mit ihrer Geistesverfassung der euren so außerordentlich nahestehen. 

    Der Redner sagt: ein undeutsches Wesen hat in Deutschland die Oberhand gewonnen; das Gedächtnis erwidert: freilich, noch nie und nirgends ist schamloser und feiger gegen Volksgenossen mit Mord und Totschlag gewütet worden, und noch nie hat die Justiz so wenig Interesse gezeigt, das mit Füßen getretene Recht wieder zu Ansehen zu bringen. 

    Der Redner schließt: eher wird Deutschland nicht zu neuem Ansehen, zu Macht und Größe gelangen, ehe nicht der alte Geist über den Geist der „Novemberverbrecher“ gesiegt hat; daraufhin das Gedächtnis: nach den letzten Jahren wohl möglich, daß er nocheinmal siegen wird, aber nur und Deutschland seinem endgültigen Untergang entgegenzutreiben. 

    Aber wie das Gedächtnis den Mund auftun will, um dem Redner all dies tatsächlich zu erwidern, wird es verhindert durch den machtvollen Applaus des tief ergriffenen Publikums, das dem Redner „voll und ganz“ beipflichtet. 

    1925, 9 · Hermann Mauthe 

  • Mörderische Statistik

    [15.02.2016] Emil Julius Gumbel hat um 1920 politisch motivierte Morde untersucht und stellte fest: Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind. Mehr als 350 rechtsextremen Morden standen rund 20 linksextreme gegenüber. Linke Täter bekamen Todesurteile, rechte im Schnitt nur vier Monate Haft. Sein Buch wurde von den Nazis verbrannt, jetzt ist es wieder da.

    Von Otto Langels

    Der Justiz der Weimarer Republik wird nachgesagt, sie sei „auf dem rechten Auge blind“ gewesen und habe damit als rechtsstaatliche Institution versagt. Rechtsextreme Straftäter hätten kaum etwas zu befürchten gehabt, während Staatsanwälte und Richter Linksextremisten rigoros verfolgt und bestraft hätten. Emil Julius Gumbel, ein junger Mathematiker und Statistiker, untermauerte diese These bereits 1922 in einer Aufstellung der politischen Morde in den Jahren 1919 bis 1922. Seine Recherchen veröffentlichte er unter dem Titel „Vier Jahre politischer Mord“ und setzte damit sein Leben aufs Spiel.

    „Der Arbeiter Piontek wurde am 12. März 1919, angeblich, weil er sich geweigert hatte, einem Soldaten Feuer zu geben, verhaftet, und in der Normannenstraße von dem Gefreiten Ritter und dem Unteroffizier Wendler erschossen. Am 31. Januar 1922 verurteilte das Schwurgericht Ritter wegen versuchten Totschlags mit mildernden Umständen zu 3 Jahren Zuchthaus, Wendler wurde freigesprochen.“

    Der Mord an dem Arbeiter Piontek ist einer von mehreren hundert Fällen, die Emil Julius Gumbel in seiner Schrift „Vier Jahre politischer Mord“ auflistet. Akribisch sammelte der 1891 in München geborene Mathematiker Daten und Fakten über alle politischen Gewaltverbrechen, von rechts wie von links. Er beschrieb detailliert die Tat, nannte, soweit bekannt, die Namen der Mörder und Auftraggeber sowie die strafrechtlichen Folgen. Dabei berücksichtigte Gumbel die Umstände jedes einzelnen Mordes aus den Jahren 1919 bis 22:

    „Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die erschießende Partei nicht behauptet hat, dass sie von der Menge angegriffen wurde.“

    Emil Julius Gumbel fasste die Fälle in Tabellen zusammen. Das Ergebnis ist bedrückend: 354 rechtsextremen Morden, hauptsächlich verübt von ehemaligen Soldaten und Freikorps-Angehörigen, stehen 22 linksextreme Morde gegenüber. Noch erschreckender ist die Sühne der Verbrechen. Die Gerichte verhängten bei linken Tätern zehn Todesurteile, in den übrigen Prozessen betrug die durchschnittliche Haftstrafe 15 Jahre pro Mord, rechte Mörder kamen mit durchschnittlich vier Monaten Haft davon.

    „Am 10. März kamen zu dem jungen Kurt Friedrich, 16 Jahre, seine beiden Freunde Hans Galaska, 16 Jahre, und Otto Werner, 18 Jahre, in die Wohnung der Mutter des Friedrich zu Besuch. Die drei jungen Menschen hatten sich nie mit Politik beschäftigt. Sie waren kaum zusammen, als acht Regierungssoldaten auf Grund einer Denunziation ankamen. Sie erklärten die drei jungen Menschen für verhaftet und führten sie ab. Nach zwei schrecklichen Tagen des Wartens fand Frau Friedrich die drei jungen Freunde im Leichenschauhaus als Tote wieder. Es erfolgte weder gegen die beteiligten Mannschaften noch gegen die verantwortlichen Offiziere ein Verfahren.“

    Das Reichsjustizministerium bestätigte zwar die Angaben Gumbels, aber seine aufrüttelnde Bilanz blieb folgenlos, nicht ein einziger Mörder wurde auf Grund der Recherchen Gumbels bestraft. 1924 fasste der Mathematiker seine Statistiken in einem bitteren Fazit zusammen:

    „Es ist amtlich bestätigt, dass in Deutschland seit 1919 mindestens 400 politische Morde vorgekommen sind. Es ist amtlich bestätigt, dass fast alle von rechtsradikaler Seite begangen wurden, und es ist amtlich bestätigt, dass die überwältigende Zahl dieser Morde unbestraft geblieben ist.“

    Bevor Emil Julius Gumbel mit seiner Veröffentlichung Anstoß erregt, hat sich der Sozialdemokrat als erklärter Kriegsgegner und Pazifist bereits den Hass rechtsradikaler Kreise zugezogen: Im März 1919 taucht ein Offizier der Garde-Kavallerie-Schützendivision mit zehn bewaffneten Männern in seiner Berliner Wohnung auf, um ihn als „Schädling“ standrechtlich zu erschießen. Gumbel hat Glück, er befindet sich gerade im Ausland. Die Soldaten verwüsten und plündern daraufhin seine Wohnung. Ein Jahr später schlägt ihn ein rechtsradikaler Mob während einer Versammlung der Deutschen Friedensgesellschaft blutig nieder. Dennoch veröffentlicht er die Statistik der politischen Morde und riskiert damit sein Leben.

    1923 wird Gumbel Privatdozent für Statistik an der Universität Heidelberg, er zieht sich jedoch schon bald den Zorn rechter Studenten und konservativer Professoren zu, als er bei einer Friedensversammlung vom „Feld der Unehre“ spricht. Die Universität leitet sogleich ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein, es endet glimpflich, aber die Fakultät lässt es sich nicht nehmen, ihn als „ausgesprochene Demagogennatur“ zu bezeichnen. Als er im Mai 1932 die Figur einer Kohlrübe für ein Kriegerdenkmal vorschlägt, ist die Empörung groß, die Universität entzieht ihm umgehend wegen „Unwürdigkeit“ die Lehrbefugnis.

    1991 stellte die Hochschule zu seinem 100. Geburtstag klar:

    „Die Universität handelte falsch und beging Unrecht, als sie Gumbel ausschloss.“

    Emil Julius Gumbel wird noch im selben Jahr Gastprofessor in Paris, und das rettet ihm als Juden womöglich das Leben. 1933 verbrennen die Nazis seine Bücher, darunter „Vier Jahre politischer Mord“. Er selbst wird ausgebürgert.

    „Ich empfinde es als große Ehre, dass ich wegen meiner Veröffentlichungen über die Schwarze Reichswehr und die politischen Morde bereits auf die erste Ausbürgerungsliste kam.“

    Schreibt er Jahre später.

    1940 flieht Emil Julius Gumbel vor den Nazis in die USA, dort hält er sich mühsam mit Lehraufträgen über Wasser. Nach dem Krieg möchte er nach Deutschland zurückkehren, aber an seiner alten Heidelberger Universität ist er nicht willkommen. Lediglich die Freie Universität Berlin bietet ihm eine Gastprofessur. Als er 1966 in New York stirbt, würdigt ihn keine deutsche Zeitung.

    Dabei hat Emil Julius Gumbel mit „Vier Jahre politischer Mord“ bereits Anfang der 1920er Jahre eindringlich auf die hemmungslose mörderische Gewalt von rechts hingewiesen. Er hat zugleich auf das Versagen der Justiz aufmerksam gemacht und damit frühzeitig zwei Ursachen für das spätere Scheitern der Weimarer Republik benannt.

    Emil Julius Gumbel: Vier Jahre politischer Mord.
    Reprint der Originalausgabe von 1922.
    Verlag Das Wunderhorn, Heidelberg, 1980. 360 Seiten, 12,80 Euro

    Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/moerderische-statistik-gewalt-von-rechts.1310.de.html?dram:article_id=345863

    Siehe auch…

    Die Leerstelle

    Die NS-Verfolgung queerer Menschen wurde lange nicht anerkannt. Wegen staatlicher Repression machten Überlebende ihr Leid nicht öffentlich. So auch Kurt Koch, der vier Konzentrationslager überlebte.

    https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/578025/die-leerstelle

  • Das deutsche Verbrechen

    Das deutsche Verbrechen

    Klar sieht, wer von ferne sieht;
    Nebelhaft, wer Anteil nimmt.

    Laotse

    [StZ vom 31.12.1946] Professor Friedrich Wilhelm Förster, der bekannte Pädagoge und Pazifist, hatte in der „Neuen Zürcher Zeitung“ einen Aufsatz über „Moralische Präliminarien des Friedens mit Deutschland“ erscheinen lassen, in dem er die Alliierten davor warnt, Deutschland zu vertrauen und es in den Kreis der Nationen aufzunehmen, ehe es sein Riesenverbrechen wirklich eingesehen und bereut und sich moralisch gebessert habe. Vorläufig sei davon noch nichts zu entdecken. „Wann hat man je gehört, daß ein erbarmungsloser Räuber und seine Komplicen schon ein Jahr nach der Verhaftung und ohne daß auch nur das geringste Zeichen einer Sinnesänderung vorliegt, in allem Ernst eingeladen werden (gemeint ist Churchills Paneuropa-Vorschlag, die Red.), mit seinen Opfern zusammen einen Verein zur Sicherung der öffentlichen Ordnung zu begründen?“

    Förster zitiert ein Wort von General Haushofer aus dem Jahr 1941 zu einem amerikanischen Journalisten: „Sie können sicher sein, daß wir im Falle einer Niederlage von der ersten Stunde nach dem Waffenstillstand Tag und Nacht an nichts denken als an die Vorbereitung des nächsten Krieges.“ So denke heute noch die Mehrheit der Deutschen. Die Verbrecher und ihre verblendeten Mitläufer hätten nichts bereut und nichts aufgegeben; sie seien entschlossen, ihren Plan so bald als möglich „mit andern Mitteln und Bundesgenossen“ wieder aufzunehmen.

    Darum sei es unbedingt nötig, Deutschland streng zu behandeln, ihm die materiellen und geistigen Grundlagen für einen Angriff zu entziehen, also in erster Linie seine Kriegsindustrie zu vernichten und jede Propaganda für die alte Ordnung zu unterbinden, und keinen der kompromittierten Agenten des alten Deutschlands in Amt und Ehren zu lassen. Alles sei verloren, wenn „die jetzige Praxis weitergeht und die Alliierten um die Wette den Deutschen den Hof machen, selbst wenn es sich um Nazi oder Pangermanisten handelt“.

    Hat Professor Förster mit diesem seinem Pessimismus recht oder nicht? Es ist nicht ganz einfach, diese Frage zu beantworten.

    Richtig ist, daß die Nazi in Deutschland keineswegs ausgerottet sind; daß ihre Gesinnung namentlich an einigen wichtigen Stellen, in der Wirtschaft, in der Justiz und auf den Universitäten, weiterlebt; daß sie so gut wie unbelehrbar sind und nur für Gewalt Verständnis haben.

    Daß die Mehrheit der Deutschen heute schon wieder an die Vorbereitung des nächsten Kriegs denke, ist ohne Zweifel stark über trieben. Aber hat denn die Mehrheit den letzten oder den vorletzten gewollt? Kriege sind bis jetzt immer von Minderheiten gemacht worden. Die Mehrheiten sind ihnen dann gefolgt, und wer sich nicht scheut, der “Wirklichkeit ins Auge zu sehen, der wird zugeben, daß auch heute eine Mehrheit des deutschen Volkes nicht imstande wäre, einen Krieg zu verhindern, den anzufangen eine Minderheit mächtig genug wäre; auch wenn es diese Mehrheit heute weit von sich weisen wird, daß sie einen Krieg wünsche oder mit einem solchen rechne.

    Die große politische Aufgabe der alliierten Mächte besteht darin, einen neuen Krieg zu verhindern, auf den heute die nazistischen Elemente in Deutschland wieder hoffen mögen. Die Voraussetzung dafür ist, daß die Alliierten unter sich einig sind; daß es ihnen gelingt, die zwischen ihnen vorhandenen Interessengegensätze, mit denen der geschlagene Nazismus rechnen zu dürfen glaubt, auch weiterhin friedlich auszugleichen. Damit würde diesem der Wind aus den Segeln genommen; von sich aus kann er ja keinen Krieg mehr an fangen, solange Deutschland von den alliierten Mächten besetzt ist. Er würde dann vielleicht zwar nicht von heute auf morgen, aber doch im Laufe der Zeit langsam absterben, weil ihm sozusagen der Boden entzogen würde, aus dem er Nahrung saugen kann.

    Ob Herr Förster mit seiner moralisierenden Betrachtungsweise und mit seinem pädagogischen Rezept der Strenge auf dem richtigen Wege ist, bleibe dahingestellt. Den Nationalismus mit negativem Vorzeichen, zu dem ihn seine Haltung verführt, halten wir für ebenso verfehlt wie den positiven. Der alte Abraham, derSodom und Gomorrha retten wollte, auch wenn er nur fünf Gerechte in seinen Mauern gehabt hätte, war vermutlich nicht bloß etwas menschen freundlicher, sondern auch ein besserer Politiker.

    Wir büßen heute alle für das, was die Nazi gefrevelt haben. Das ist in der Ordnung. Aber trotzdem wollen wir uns nicht insgesamt mit den Nazi in einen Topf werfen lassen, wie Förster es tut; und Moralpredigten wirken nicht so unbedingt erzieherisch, wie der be rühmte Pädagoge anzunehmen scheint. Es könnte sein, daß allzu große kollektive Strenge in der Behandlung eines geschlagenen Volkes das Gegenteil von der beabsichtigten Wirkung hervorriefe: vermehrten Nationalismus, weiterschwelenden Nazismus.

    Es wäre also vielleicht besser gewesen, wenn Herr Förster, etwas weniger alttestamentlich, auch ein paar milde Tone gefunden und den Alliierten geraten hätte, zwar die militanten Nazi in Deutschland mit Skorpionen statt mit Ruten zu züchtigen, aber gnädig zu sein gegen die bloßen Mitläufer und die vielen anderen, deren Schuld lediglich darin besteht, daß sie noch leben.

    „Hat nicht die deutsche Nation“, schreibt Förster, „ein kollektives Riesenverbrechen begangen, das ohnegleichen in der ganzen Geschichte der Menschheit ist?“ Gewiß, es war ein Riesenverbrechen, das geschehen ist; fast so groß wie das eines Dschingis Khan oder Tamerlan. Aber darf man sagen, die „deutsche Nation“ habe es begangen, von der Tausende und Abertausende behaupten und beweisen können, daß es nicht von, sondern an ihnen begangen worden ist?

    Stuttgarter Zeitung, 31. 12. 1946

  • Justizopfer: Fechenbach

    Justizopfer: Fechenbach

    — Jg. 1924, Nr. 37 —

    Die bayerischen Volksgerichte, eine der übelsten Erscheinungen unserer Tage, haben den wohlverdienten Untergang gefunden. Wohlverdient: denn ihre Rechtsprüche hatten mit Recht selten etwas zu tun. Sie waren gemeingefährliche Institutionen.

    Nun sind sie dahin; und übrig blieben von ihrem Wirken nur die beschämende Erinnerung und ein Rest von Opfern, die hinter Gefängnismauern sitzen. Unter ihnen der Landesverräter Fechenbach.

    Sein Verbrechen ist: daß er der Geheimsekretär Eisners gewesen ist. Der Bürger hat ein gutes Gedächtnis, wenn er will. Sein Groll gegen alles, was ihm fremd oder unverständlich ist, überdauert Weltuntergänge. Denn er hat Charakter. Den Charakter eines Hundes. In ihm steckt eine tückische Bestie; manchmal schlummert sie; aber wenn sich je eine Gelegenheit bietet, dem Gehaßten die Zähne ins Fleisch zu schlagen, ist sie sofort wach.

    Fechenbach war zu sorglos. Aber man darf ihm das nicht zum Vorwurf machen: keiner hätte, an seiner Stelle, vermuten können, daß bürgerliche „Volksrichter“ in ihrem blinden Haß soweit gehen könnten, in der Weitergabe eines Textes, wie dem des Rittertelegramms, Landesverrat zu erblicken. Das Rittertelegramm vom Juli 1914 belastete nur den Papst, höchstens noch die österreichische Regierung, keinesfalls aber die deutsche (auch nicht die kaiserliche, die zu schützen sich das „Volksgericht“ im Falle Fechenbach anscheinend berufen fühlte).

    Man brauchte einen Strick; denn man wollte dem Verhaßten eine Schlinge drehen. Und was in anderen Ländern beim ersten Versuch sich als mürber Faden erwiesen hätte, der keine Maus tragen könnte, zeigte sich in Bayern als solides Seil, an dem man den „Landesverräter“ Fechenbach so hoch aufhängen konnte, wie es einen gelüstete.

    Trotzdem es sich um ein „Pressedelikt“ handelte, das schon drei Jahre verjährt war, trotzdem in derselben Sache bereits 1920 ein rechtskräftiges Urteil (Freispruch) ergangen war, hat man Anklage erhoben. Trotzdem weder der Nachweis zu erbringen war, daß der Tatbestand des Landesverrats erfüllt sei, daß ferner durch die Veröffentlichung des Telegramms dem deutschen Reiche Schaden zugefügt worden sei — es gibt noch viele „Trotzdem“ — hat man Fechenbach zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.

    Diese Münchner Gerechten sind in der Tat Gerächte. Sie haben den Ursinn der „Strafe“ wieder entdeckt, der da ist: Rache. Sie sind in ihrer Bosheit und Rachsucht naiv wie das Tier oder der primitive Mensch.

    Was aber tun wir, die nicht primitiv sind, sondern kompliziert und empfindsam genug, daß es uns bis ins Mark erschüttert, zu sehen, wie die Gerechtigkeit als Werkzeug der Rache gebraucht wird? Wenn wir sehen, daß nicht nur geringe Vergehen hart gestraft werden, sondern daß Unschuldige „von Rechts wegen“ gemordet werden?

    Müssen wir nicht aufstehen, uns vereinigen, zum Sturm antreten, um niederzureißen den Turm, in dem der Schuldlose schutzlos der Willkür der legalen bürgerlichen Strafsucht preisgegeben ist?

    Immer wieder erinnert man sich, wenn der Fall Fechenbach erwähnt wird, an den französischen Hauptmann Dreyfus und seinen Verteidiger, seinen Befreier [Émile] Zola. Der große Franzose hat nicht geruht, bis es ihm gelungen war, das Gewissen seines Volkes wachzurufen, dem unschuldig Verurteilten die Freiheit wiederzugeben. Sollte die Seele des deutschen Volkes so dumpf und stumpf sein, daß es unmöglich wäre, in ihr einen Enthusiasmus für das Recht, eine Begeisterung für die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, eine große Leidenschaft für die Befreiung eines zu unrecht Eingekerkerten zu entfesseln?

    1924, 37 Max Barth

    Das „Rittertelegramm“ ist ein Telegramm des bayrischen Gesandten beim Vatikan Baron Ritter vom 16. Juli 1914, wonach der Papst ein „scharfes Vorgehen“ Österreichs gegen Serbien gebilligt hat. Fechenbach ist wegen Weitergabe seines Textes an einen Schweizer Journalisten (im April 1919) am 20. Oktober 1922 als Landesverräter zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Am 19. Dezember 1924 ist er begnadigt worden.

    Am 7. August 1933 wurde Fechenbach auf dem Weg von Detmold in das KZ Dachau im Kleinenberger Wald zwischen Paderborn und Warburg ermordet. Der Führer des Transportkommandos, SA-Obertruppführer Friedrich Grüttemeyer stieg mit Fechenbach aus dem Auto und versuchte erfolglos Namen von Informanten zu erhalten. Als Grüttemeyer zur Seite ging, feuerten SS-Mann Paul Wiese und der SA-Angehörige Walter Focke mehrere Pistolenschüsse auf Fechenbach ab, der lebensgefährlich verletzt und bewusstlos in ein Scherfelder Krankenhaus gebracht wurde, wo er noch am Abend des gleichen Tages starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Witwe wurde per Telegramm am 8. August mitgeteilt, ihr Mann sei bei einem „Fluchtversuch“ verwundet worden und später verstorben. Reinhard Heydrich behauptete in einem Schreiben vom 9. August in seiner Funktion als „Der Politische Polizeikommandeur Bayerns“, Fechenbach sei „von den Beamten der Lippischen Landesregierung bei einem Fluchtversuch erschossen worden“.[14] Den Befehl zum Transport hatte der von den Nationalsozialisten zum Regierungschef in Lippe ernannte Hans-Joachim Rieckegegeben,[15] der persönlich Fechenbach verfolgt hatte. Der Tat verdächtigt wurden vier SA- und SS-Männer aus Detmold: Friedrich Grüttemeyer, 1969 verurteilt wegen Beihilfe zum Mord zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren[16], Paul Wiese, 1948 verurteilt wegen „vorsätzlichen Totschlags“ zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren[17], Karl Segler, dem keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte und Josef Focke, der nie gefasst wurde[18]. Die Rolle Rieckes konnte nie ganz aufgeklärt werden. Ihm konnte der Befehl zum Mord nicht nachgewiesen werden, ein Strafverfahren gegen ihn wurde 1970 eingestellt.[19] Tatsache war aber, dass Riecke den Mörder Paul Wiese einige Monate später als seinen persönlichen Fahrer eingestellt hatte.[20][15]

    Das Grab von Fechenbach befindet sich auf dem jüdischen Friedhof in Rimbeck.

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fechenbach

  • Justizopfer: Heinrich Wandt

    Justizopfer: Heinrich Wandt

    — Jg. 1925, Nr. 24 —

    Vor einigen Jahren gab es in Berlin ein politisch linksstehendes Blatt, das nicht gerade zu den erfreulichsten Erscheinungen der deutschen Presse gehörte, weil es nämlich seinen Beruf u. a. darin sah, Skandale aus dem Leben der „Gesellschaft“ auf unschöne Weise ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Überschrift wie „Das Liebesnest in der Budapester Straße“, „Der Nuttenmarkt auf dem Kurfürstendamm“, „Der Herr Direktor mit der Reitpeitsche“ und andere Rosinen dieser Art waren an der Tagesordnung. Selbst, wenn man annimmt, diese saftigen Saucen wären einzig in der Absicht aufgetischt worden, möglichst viele Zeitgenossen zur Lektüre der den übrigen Teil des Blattes ausfüllenden pazifistisch-radikalen politischen Artikel zu verführen, kann man nicht Ja und Amen dazu sagen. Denn wenn auch in der Politik der gute Wille das Mittel bis zu einem gewissen Grad heiligen kann, so schädigt das schlechte Mittel doch immer den Zweck, weil diejenigen angelockt werden, denen das miese Mittel eigentlicher Zweck ist, während die andern, auf die es dem Werbenden in Wirklichkeit ankommt, vor dem stinkenden Köder schauernd entweichen.

    Diese „Freie Presse“ und besonders ihr Redaktor Heinrich Wandt waren natürlich der Justiz unserer „Republik“ ein Dorn im Auge, weniger — das versteht sich am Rande — wegen der Skandalartikel, als wegen der politischen Richtung. Man war furchtbar scharf darauf, den Mann bei erster Gelegenheit am Wickel zu nehmen. Diese Gelegenheit ließ nicht lange auf sich warten: Wandt ließ ein Buch erscheinen mit dem Titel „Etappe Gent“, in dem er mit genauen Namens- und Datumsangaben eine Reihe jener typischen Fälle aus dem schweren Leben hinter der Front schilderte, die, wer im Krieg war, aus Erzählungen und persönlichen Einblicken kennt. Dabei passierte es, daß er irgend einem der Prinzen Reuß — die ja alle Heinrich heißen und sich nur durch ihre Nummern unterscheiden — etwas in die Schuhe schob, was ein anderer seiner Sippe getan hatte. Der irrtümlicherweise in dem Buch statt Heinrich dem Sechsundneunzigsten genannte Heinrich der Siebenundneunzigste klagte wegen Beleidigung, und Wandt, der seinen Irrtum sofort eingestanden und versichert hatte, er habe nicht den Kläger, sondern den andern gemeint, bekam ein halbes Jahr Loch.

    Aber die Justiz ruht nicht, bis sie ihr Opfer so am Kragen hat, daß es sich auch wirklich lohnt. Sie sucht, sucht und findet. Und im Jahr 1923 hatte sie, was sie brauchte.

    Da hat sich nämlich Wandt einmal der Hehlerei schuldig gemacht. Jemand hat aus dem Reichsarchiv eine Urkunde gestohlen, die einen Beitrag zu der von uns während des Kriegs getriebenen Flamenpolitik darstellte, und hat sie Wandt übergeben. Für diese Hehlerei bekam Wandt zwei Jahre Gefänignis. Die Strafe wurde aber mit einer anderen von fünf Jahren Zuchthaus wegen „Landesverrats“ zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Zuchthaus zusammengezogen. Seit dem Dezember 1923 ist Wandt im Zuchthaus.

    Wie steht es nun mit diesem „Landesverrat“? Es handelt sich um das gleiche Dokument, wegen dessen die überaus schwere Strafe von zwei Jahren Gefängnis für Hehlerei ausgesprochen wurde. Diese Urkunde nämlich soll Wandt nach Annahme des Reichsgerichts — er selbst bestreitet es — dem belgischen Schriftsteller Dr. Wullus übergeben haben, der sie 1921 in einem Buch „Flamenpolitik, Suprême espoir allemand de domination en Belgique“ abgedruckt hat.

    Der Inhalt ist, wie Senatspräsident Freymuth in der „Friedenswarte“ angibt, die Niederschrift der Vernehmung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen Führers der Flamenpartei durch einen deutschen Hauptmann. Die Vernehmung hat am 24. September 1918 stattgefunden.

    Daß während des Krieges die maßgebenden deutschen Stellen den flämischen Autonomisten Freundschaft und Hilfe gewährt haben, ist kein Geheimnis. In dieser Urkunde steht zu lesen, daß das Endziel der Politik der „aktivistischen Frontpartei“ im belgischen Heere die Errichtung eines selbständig verwalteten Flanderns innerhalb eines freien Belgiens und die Herbeiführung eines Verständigungsfriedens zwischen diesem Belgien und Deutschland sei. Also eine Forderung, die weder die Flamenbewegung bloßstellen konnte (denn der hat man in Belgien ja noch viel schlimmere Ziele zugetraut) noch die deutschen Behörden (oder diese doch höchstens vor den deutschen Annexionisten, die ganz Belgien mit Haut und Haar auffressen wollten).

    Trotzdem hat das Reichsgericht die — angenommene, nicht bewiesene — Weitergabe dieses Dokuments an einen ausländischen Schriftsteller als Landesverrat mit fünf Jahren Zuchthaus bestraft. Dr. Wullus hat in einem offenen Brief vom 23. März 1924 und neuerdings in einem Brief an das (belgische) Justizministerium und einer Notiz in der „Nation Belge“ vom 3. April 1925 versichert, daß Wandt an der Weitergabe des Schriftstückes unschuldig sei.

    Besonders merkwürdig, ja geradezu haarsträubend, ist aber die Begründung des Urteils gegen Wandt. Wie der Abgeordnete Dr. Levi am 10. März 1925 im Reichstag mitgeteilt hat, ist das Reichsgericht bei der Verurteilung von folgender Erwägung ausgegangen: „Maßgebend ist, daß durch den Verrat des Schriftstücks zugleich die belgischen Persönlichkeiten verraten worden sind, mit denen die deutsche Regierung während des Krieges in Verbindung getreten war. Sollte unsere Regierung einmal in die Lage kommen, für ihre Zwecke jener Männer von neuem sich bedienen zu müssen, was bei einer Veränderung der gegenwärtigen politischen Lage leicht eintreffen könnte, so würde ihr das durch diesen Verrat bedeutend erschwert werden.“

    Diese Begründung spricht nichts weniger aus als die Hoffnung, daß wir eines Tages wieder in die Lage kommen könnten, mit Belgiern gegen ihre Regierung zu konspirieren — und wäre das wohl möglich ohne einen neuen Krieg? Oder sollten die für diese Sätze verantwortlichen Herren gar eine Förderung flämischer autonomistischer Bewegungen durch unsere Regierung auch in Friedenszeit in Erwägung ziehen? So dumm werden doch wohl weder sie noch unsere regierenden Stellen sein!

    Auf alle Fälle: hier ist vom Reichsgericht, nicht von einem bayerischen „Volksgericht“, ein Mensch wegen Landesverrats verurteilt worden, ohne daß seine Schuld erwiesen wäre und unter einer Begründung, die dazu angetan ist, nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland starke Zweifel an der loyalen Gesinnung Deutschlands zu erregen.

    Schleunige Revision ist zu fordern. Und bis dahin Freilassung des Verurteilten. Wandt ist seit Dezember 1923 im Zuchthaus. Selbst wenn die Hehlerei keinem Zweifel unterliegt, hat er die für sie ausgesprochenen zwei Jahre Gefängnis durch die erlittene Zuchthaushaft von anderthalb Jahren verbüßt. Er hat außerdem neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. Wenn man ihm aber nicht sein Recht gewähren will, so schenke man ihm Gnade.

    1925, 24 Max Barth

    Heinrich Wandt ist im Februar 1926 begnadigt worden, und zwar wegen der „Beunruhigung“, die der Fall Wandt in Belgien hervorgerufen habe.

  • Justizopfer: Hau

    Justizopfer: Hau

    — Jg. 1926, Nr. 14 —

    Karl Hau ist tot. Gottes Mühlen mahlen langsam; aber die der bürgerlichen Gerechtigkeit mahlen sicher. Im Jahre 1907 hat man ihm das Leben abgesprochen: aber Totgesagte leben lange; er wurde begnadigt und hat es 17 Jahre im Zuchthaus ausgehalten. Dann, vor anderthalb Jahren, ist er weiterer „Gnade“ teilhaftig geworden: man hat ihn entlassen, hinausgelassen in das Leben. Es war ein ganz anderes geworden, während er unter den Begrabenen gesteckt hatte. Luftschiff, Flugzeug, Weltkrieg, Republik, Radio, Jazzband, Bubikopf — er war fremd; alles war anders. Er hat den Anschluß nicht mehr gefunden.

    Vielleicht hätte er ihn gefunden, wenn er hätte Wurzel schlagen, sich in das neue Leben hineinleben, sich in die seelische, geistige und leibliche Unmittelbarkeit des modernen Getriebes hineintasten dürfen. Es ist ihm aber nicht beschieden gewesen. Mit dem Rechtsfanatismus eines Kohlhaas hat er sich daran gemacht, seine Reinigung zu betreiben. Obwohl er sich hätte sagen können, daß das, was er durchgemacht hat, mehr ist als die Reinigung, die eine etwaige nachträgliche Freisprechung hätte geben können. Daß er noch ein Plus, ein Guthaben hatte gegenüber dem Gerechtigkeits-„Soll“ dieser bürgerlichen Gesellschaft. Die Frage, ob er schuldig gewesen ist oder nicht, war völlig belanglos geworden — für die Welt. Er aber, sei es aus dem schmerzenden Bewußtsein heraus, ein halbes Menschenalter lang unschuldig gequält worden zu sein, sei es aus der Manie des Schuldigen heraus, der die fixe Idee seiner Unschuld fanatisch verficht, um in allererster Linie sich selbst zu überzeugen (weil er ohne den Glauben an seine Makellosigkeit nicht zu leben vermag) — hat sofort den hartnäckigen Kampf um seine Rehabilitierung aufgenommen. Er konnte nicht vorwärts schauen, weil er keinen Grund unter den Füßen spürte. Er schaute zurück und suchte den längst in den Abgrund gestürzten Boden, auf dem er wieder Fuß fassen zu können hoffte.

    Und dieses fiebernde Bemühen, die Welt zum Glauben an sich und seine Unschuld zu zwingen, entzog ihm auch das letzte Fußbreit Erdboden, auf dem er hätte Atem schöpfen können zu neuem Ausschreiten: seine Bücher machten die bürokratisch-farisäerhafte Gesetzesgerechtigkeit wieder auf ihn aufmerksam. Der törichte Steckbrief wurde erlassen: der 17 Jahre lang begraben gewesen war, sollte aus dem Licht wieder zurück gezwungen werden in die Düsternis des Kerkers. Hau floh.

    Er wurde unstet. Ging nach Italien, suchte eine Möglichkeit sein Leben zu fristen, fand nichts, brach zusammen, verzweifelte und wurde schließlich als unbekannter Toter, oder vielmehr als unbekannter Sterbender — denn er röchelte noch — ins Krankenhaus Tivoli in der Nähe von Rom eingeliefert. Starb. Ursache: Schlaganfall oder Gift, mit 99 v. H. Wahrscheinlichkeit: Gift.

    Aber war das wirklich die Ur-Sache, der Ur-Grund, daß dieses Leben so sinnlos ausgehen mußte, daß dieser Mensch, der, als er das Zuchthaus verließ, voll Gier nach dem Leben war, nur in die Welt zurückgekehrt ist, um sie gleich freiwillig zu verlassen? Die wahre Ursache hat doch wohl in ihm selbst gelegen; aber er hätte vielleicht doch noch seinen Platz, seinen Raum, seinen Daseinszweck gefunden, hätte nicht eine kurzsichtige Justiz wieder einmal den tötenden Buchstaben des kodifizierten Rechts über den lebendigmachenden Geist der Gnade siegen lassen.

    1926, 14 Max Barth

    Karl Hau ist im August 1924 aus dem Zuchthaus in Bruchsal entlassen worden, nachdem er versprochen hatte, seinen Fall ruhen zu lassen. Als er diese Zusage nicht hielt und deshalb wieder verhaftet werden sollte, hat er im März 1926 in Italien Selbstmord begangen.

  • Justizopfer: Matteotti

    Justizopfer: Matteotti

    — Jg. 1926, Nr. 14 —

    Im Juni 1924 ist der italienische Sozialist [Giacomo] Matteotti von Faschisten ermordet worden. Im März 1926 sind die Mörder teils freigesprochen, teils so verurteilt worden, daß sie in wenigen Monaten wieder im Lichte (mussolinischer Gnade) wandeln werden. Mussolini, der Vergewaltiger des Rechts und der Menschlichkeit, hat alle Ursache, die Sonne seines Wohlwollens über den Verurteilten strahlen zu lassen: wer weiß, was sie aussagen würden, wenn sie aussagen würden! Man weiß es nicht; aber man ahnt es, mit einer hundertprozentigen Ahnung, die noch schwerer wiegt als unser einstweilen neunzigprozentiges Wissen.

    Daß der Prozeß gegen die Mörder Matteottis ein freches Theaterstück sein würde, hat man zwar gewußt. Vor allem bei uns in Deutschland hat man daran nicht gezweifelt: denn wir haben schon genug ähnliche Fälle in unserem eigenen Lande erlebt. Allerdings: daß die blutbefleckten Buben es wagen würden, so frech, so grotesk frech daherzulügen, wie es der Hauptschuldige Dumini getan hat, hätten selbst wir uns nicht träumen lassen. Er hat die Stirn gehabt, zu behaupten, Matteotti sei an einem Blutsturz gestorben; und die Stichwunden, die sein armer, zerfetzter Körper aufwies, seien Wanzenstiche gewesen, die er sich selbst aufgekratzt habe.

    Ein für nichtitalienische Richter besonders lehrreiches Kapitel ist der Urteilsspruch über die drei Mörder Dumini, Volpi und Poveromo, die nicht wie ihre Komplizen freigesprochen worden sind. Sie wurden verurteilt zu je 12 Jahren Gefängnis, wegen — Mordes? — nein: wegen Totschlags ohne Vorbedacht. Da man aber nicht feststellen konnte, wer der eigentliche Mörder war, wurden jedem 5 Jahre abgezogen. Rest: 7. Nun hatten die Geschworenen mildernde Umstände anerkannt. Dafür gab’s wieder einen Abzug. Wie man ihn ausgerechnet hat, mögen die Götter wissen; fest steht, daß als Strafe blieben: 5 Jahre 11 Monate 20 Tage. Aber der Mord hatte ja politische Gründe, und für politische Verbrechen existiert eine Amnestie. Darum waren 4 Jahre der Strafe zu erlassen. Endergebnis also: 1 Jahr 11 Monate 20 Tage. Und die haben die Kerle bis auf wenige Wochen schon abgesessen. Also werden sie bald frei. Und alles ist zufrieden: die Richter, die Mörder, die Faschisten und Mussolini.

    Das ist das Gesicht des Faschismus. Gewissenlos, brutal, frech, hohnvoll, solange er sich im Besitz der Macht weiß: so grinst er uns an — jenseits der Alpen oder diesseits: es ist überall das gleiche.

    Das einzig Schöne, Starke und Würdige in der Geschichte des Matteottiprozesses ist der Brief an den Präsidenten des Schwurgerichts von Chieti, durch den die Witwe Matteottis, die als Nebenklägerin aufgetreten war, ihre Klage zurückzog, als sie merkte, wie man diesen Prozeß führen würde. Er heißt: „Exzellenz! Die Ermordung Giacomo Matteottis, die für mich und meine Kinder eine Tragödie ist und als solche von jedem freien Menschen in Italien empfunden wurde, hatte in mir den Glauben geweckt, daß der Ruf nach Gerechtigkeit nicht ungehört verhallen würde; dieser Glauben hat mich in meinem äußersten Jammer aufrechterhalten und mich bewogen, als Privatklägerin aufzutreten. Aber in den Wechselfällen der Untersuchung und durch die jüngste Amnestie ist der Prozeß — der wahre Prozeß — nach und nach wesenlos geworden. Was heute von ihm bleibt, ist nur ein Schatten. Ich hatte keinen Haß auszudrücken und keine Rache zu fordern; ich wollte nur Gerechtigkeit. Die Menschen haben sie mir verweigert; ich werde sie von der Geschichte empfangen und von Gott. Ich ersuche Sie daher, mir zu erlauben, dem Prozeß fernzubleiben, der mich nichts weiter angeht. Meine Anwälte, die auch in diesem Augenblick mit mir solidarisch sind, werden meiner Entscheidung rechtskräftige Form geben. An Sie, Exzellenz, richte ich die Bitte, mich der Qual, vor den Assisen zu erscheinen, zu entbinden. Es würde mir vorkommen, als ob ich dadurch das Andenken Giacomo Matteottis beleidige, für den das Leben etwas furchtbar Ernstes war, jenes Andenken, um dessentwillen ich weiterlebe, einsam und zerrissen, und in dessen Licht ich meine Söhne zu stolzen und furchtlosen Menschen erziehen will, wie ihr Vater einer war. Mit Hochachtung Velia Matteotti.“

    Das ist die Sprache einer Römerin. Wenn der Duce, der große Schuldige, der in Chieti nicht vor den Schranken gestanden hat, nicht vor lauter Cäsarenwahnsinn taub geworden wäre für die Stimme der großen, edlen und freien Gesinnung, müßte er sich wie ein Hund in seine Hütte verkriechen, in der Erinnerung an seine eigenen, verlogenen, großmäuligen Frasen.

    Aber bei uns im kühlen, vernünftigen Norden erkennen sich nicht einmal kleinere, spießbürgerlichere, gesündere fascistische Maulhelden selbst — was kann man da von einem Irrsinnnigen, Größenwahnsinnigen unter der heißen italienischen Sonne erwarten?

    1926, 14 Max Barth

    Der Urheber des Mordes an Matteotti ist Mussolini. Zwischeninstanz zwischen ihm und den Mördern war sein Pressechef Rossi, der nachher ins Ausland floh und Mussolini beschuldigte. Rossi ist im August 1928 von der Schweiz aus auf italienisches Gebiet gelockt, verhaftet und im September 1929 zu 30 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

    Siehe auch:https://www.zeit.de/1994/24/die-affaere-matteotti/komplettansicht

  • Justizopfer: Max Hölz

    Justizopfer: Max Hölz

    — Jg. 1926, Nr. 45 —

    Die kommunistische Presse berichtet, einer der Kronzeugen der Staatsanwaltschaft aus dem Hölz-Prozeß habe vor einem Rechtsanwalt zu Protokoll gegeben, daß er seine früheren Aussagen, die für Hölz belastend waren, widerrufe; sie seien ihm von der Justiz abgepreßt worden. Vor dem gleichen Anwalt hat ein Arbeiter, der der Erschießung des Gutsbesitzers Heß, wegen dessen Tötung Hölz zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden ist, beigewohnt hat, zu Protokoll gegeben, daß er den wahren Täter kenne; er werde ihn aber erst vor Gericht nennen.

    Die Sache Hölz ruht nicht. Frau Hölz hat in einem Vortrag der Roten Hilfe in Frankfurt für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihren unschuldig zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten Mann gesprochen, so eindrucksvoll, daß selbst die „Frankfurter Zeitung“ glaubt, man könne von den verantwortlichen Stellen „erwarten“, daß sie sich noch einmal mit der Sache Hölz beschäftigen. Hölz selbst hat im Zuchthaus mit einer Darstellung seiner Erlebnisse begonnen; ein Abschnitt daraus ist schon in einer Zeitschrift veröffentlicht worden.

    Die Freunde des ungerechterweise so schwer Verurteilten werden nicht locker lassen, bis sie die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Ersetzung des 1921 ergangenen schändlichen Urteils durch ein den Handlungen des roten Generals angemessenes erreicht haben. Man wird dieser deutschen Justiz nicht gestatten, einen Menschen lebendig zu begraben, einfach deshalb, weil er den Besitzenden und daher Regierenden als Führer der nach Gerechtigkeit verlangenden Massen verhaßt ist. Die maßgebenden Stellen zeigen sich zwar in der Angelegenheit Hölz verflucht schwerhörig, so schwerhörig, daß man beinahe den Eindruck bekommt, sie würden Hölz auch dann nicht freilassen, wenn sie von seiner Unschuld überzeugt wären: weil sie ihn fürchten. Hölz ist der Prügelknabe unserer Justiz und unserer gesamten Bourgeosie: dadurch, daß sie ihn zum Monsterverbrecher, zum Inbegriff alles Schlechten, das in ihnen selbst steckt, machten, verschaffen sie sich das „gute Gewissen“, das sie als sanftes Ruhekissen für den Schlaf ihrer Nächte brauchen. Schlafen Sie gut, meine Herrschaften? Nun wir hoffen, daß wir Ihnen dieses Polster eines Tages unter dem süßschlummernden Köpfchen wegziehen werden!

    Die Bourgeoisie hat Max Hölz zum Sinnbild der Masse gemacht; darum hat ihn die Masse als solches anerkannt. Erst seit seiner Verurteilung ist Hölz, der Führer der mitteldeutschen Kämpfer, zum Märtyrer und Helden des gesamten deutschen Proletariats geworden. Die Art, wie der Prozeß gegen ihn geführt worden ist und wie er in der Haft behandelt wird, enthüllt die Gemeinheit der Gesinnung, mit der auf der anderen Seite gekämpft wird, und stärkt die Treue der Massen zu Hölz, den Entschluß, ihn dieser Justiz aus den Händen zu reißen.

    Vergessen wir’s nicht: Man hat am 16. April 1921 einen Preis von 50 000 Mark ausgeschrieben für Aussagen, die zu seiner Verurteilung führen würden. Man hat den Hauptbelastungszeugen, der behauptet, Hölz habe Heß von der Straße aus erschossen, durch einen Lokaltermin überzeugt, daß das nicht stimmen könne, worauf er seine Behauptung so abänderte, daß sie mit den festgestellten Tatsachen und Möglichkeiten übereinstimmte. An diesem Lokaltermin durfte aber weder Hölz noch seine Verteidiger teilnehmen.

    Vergessen wir’s nicht: Man hat Hölz den Arzt verweigert. Man hat den Schwerkranken von einem Zuchthaus ins andere durch halb Deutschland geschleppt. Auf seine Beschwerde hin hat man seine Gichtschwellungen für „Fettpolster“ erklärt. Man hat ihm, wie seine Frau behauptet, sein Zellenfenster eine Zeit lang zugemauert. Man hat ihm für einige Monate verboten, Briefe zu schreiben oder zu empfangen. Man hat ihm jetzt seine Bibliothek entzogen, die er viereinhalb Jahre lang hat benützen dürfen. Seiner Frau hat man, nachdem Hölz in den Hungerstreik eingetreten war, gesagt: „Wenn Ihr Mann vierzehn Tage gehungert hat, werden wir ihn künstlich ernähren; wenn er die Ernährung verweigert, dann ist er in vier Wochen tot.“

    Das wäre wohl die für unsere „Gerechten“ günstigste Lösung: wenn Hölz stürbe. Dann wären sie aus allen Verlegenheiten raus. Das könnte ihnen so passen. Damit sie nicht diese Freude und diesen Triumf haben: setzt euch ein für Max Hölz! Verlangt die Wiederaufnahme des Prozesses!

    1926, 45 Max Barth

    Siehe auch: https://www.deutsche-revolution.de/neutrales-komitee-fuer-max-hoelz

    Max Hölz ist am 18. Juli 1928 aus der Strafanstalt entlassen worden. Ein Wiederaufnahmeverfahren wegen des Totschlags an Gutsbesitzer Heß, dessen Täter sich freiwillig gemeldet hat, schwebt noch.

  • Justizopfer: Jakubowski

    — Jg. 1928, Nr. 3 —

    Jakubowski, ein russischer Kriegsgefangener, ist am 26. März 1925 von einem mecklenburgischen Schwurgericht zum Tode verurteilt und am 15. Februar 1926 hingerichtet worden. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist er das Opfer eines Justizmordes geworden.

    Jakubowski soll seinen dreijährigen unehelichen Sohn Ewald Nogens ermordet haben. Das Kind ist seit dem 9. November 1924 verschwunden. Jakubowski soll es in die Heide hinausgebracht, getötet und vergraben haben. Ein Beweis liegt nicht vor; das Alibi des Hingerichteten war schon bei der Verhandlung fast lückenlos, nur wo er sich während einer halben Stunde aufgehalten hat, kann nicht durch Zeugen bewiesen werden (von ihm nicht, aber auch vom Gericht nicht): also, hat das Gericht angenommen, hat er in dieser Zeit den Mord begangen. Daß eine Zeugin, die Schreie gehört hat, diesen Vorfall an den Beginn dieser halben Stunde legt (zu dem der „Mörder“ noch gar nicht am Tatort gewesen sein konnte), hat dem Gericht dabei anscheinend keine Sorge gemacht. Es heißt in der Anklageschrift (nicht in der Urteilsbegründung!): „Die von der Zeugin angegebene Zeit scheint allerdings nicht ganz richtig gewesen zu sein, da die Erdrosselung nicht schon um 5.45 Uhr, sondern erst nach 6 erfolgt sein wird.“ „Erfolgt sein wird“ — diese willkürliche Annahme hat sich allem Anschein nach das Gericht zu eigen gemacht. Der „lückenlose Indizienbeweis“, auf den hin ein Mensch um einen Kopf kürzer gemacht worden ist, ist überhaupt kein Beweis, enthält von Beweisen keine Spur. Der einzige Zeuge, der Jakubowski auf dem Weg zur Mordstelle gesehen haben will, ist ein Idiot; er ist unbeeidigt vernommen worden („weil er wegen Verstandesschwäche von dem Wesen und der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung hat“); wenige Wochen später ist er als unheilbar geisteskrank ins Irrenhaus gebracht worden. Zur Zeit der Verhandlung war er trotz seiner offenkundigen Idiotie noch geeignet, als Kronzeuge zu dienen und durch seine simpelhafte Aussage (nicht einmal sein Alter wußte er anzugeben) das Schicksal eines Menschen zu besiegeln.

    Das Gericht hat, um Jakubowskis Schuld glaubhaft zu machen, den Mann einen schlechten Vater genannt; das Gegenteil ist bewiesen. Es hat ihm, der nur schlecht deutsch sprach, trotz seiner Bitte einen russischen Dolmetscher verweigert; seine Feststellungen zu einzelnen Punkten seiner Aussage: er sei falsch verstanden worden, hat es als „faule Ausrede“ abgetan. Jakubowski hat bis zuletzt seine Unschuld beteuert; er hat auf eine andere Spur gewiesen: es scheint, daß man sich um den Hinweis überhaupt nicht gekümmert hat.

    Der katholische Gefängnisgeistliche wunderte sich über die Art der Verhandlung. Er war wie sein evangelischer Kollege überzeugt, die Hinrichtung hätte nicht stattgefunden, wenn es sich um einen Mecklenburger gehandelt hätte. Der Vertreter der Regierung, ein Ministerialrat, der bei der Verhandlung anwesend war, hielt den Indizienbeweis für nicht gelungen, erwartete bestimmt die Begnadigung — und deckte, nachdem sie abgelehnt war, seinen Minister. Die Gefängnisbeamten waren zum Teil von Jakubowskis Unschuld überzeugt, zum Teil von seiner Schuld nicht überzeugt. Der Pflichtverteidiger appellierte noch zwei Tage vor der Hinrichtung in einem Briefe an das Staatsministerium in Neustrelitz und gab seiner festen Überzeugung Ausdruck, daß Jakubowski unschuldig sei.

    Alles umsonst! Der Kopf des armen Kerls mußte fallen. Die Maschine hat gesiegt. Fiat Justitia! Der schmutzige Rechtsbegriff einer schmutzigen bourgeoisen Ideologie muß unangetastet bleiben: die Todesstrafe muß auch dann als heilig und gerecht erscheinen, wenn ihre Anwendung selbst nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht gerechtfertigt scheint. Am Menschen liegt nichts: der ist antastbar und vogelfrei; unantastbar und tabu ist allein der Apparat.

    1928, 3 Max Barth

    Der Mann, der Jakubowski hätte begnadigen können, ist der ehemalige mecklenburg-strelitzische Ministerpräsident Hustädt. Eine Strafanzeige der Liga für Menschenrechte gegen Ankläger und Richter im Jabubowskiprozeß, Oberstaatsanwalt Müller und Landgerichtspräsident von Buchka, ist abgelehnt worden. Ein auf Antrag der Eltern Jakubowskis eingeleitetes Wiederaufnahmeverfahren schwebt noch. Der meineidige Hauptbelastungszeuge, August Nogens, ist im Juni 1929 zum Tode verurteilt worden.

  • Emil Julius Gumbel

    Emil Julius Gumbel

    Der 1890 geborene Emil Julius Gumbel stammte aus einer jüdischen Münchener Bankiersfamilie. Im Weltkrieg war er zum Pazifisten geworden und hatte sich in der Novemberrevolution innerhalb der USPD engagiert. Er war u.a. Lehrer an einer Betriebsräteschule gewesen. Berühmt wurde er als Historiker und Statistiker der politischen Morde in den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen der frühen Weimarer Republik. Gumbel war im nationalistisch-verfassungsfeindlichen Lager verhasst wegen seiner akribischen Recherchen über die Schuldigen an den zahlreichen Attentaten und politisch motivierten Ausschreitungen der Revolutionszeit, und weil er den skandalös nachsichtigen Umgang der Justiz mit allen Tätern, die der politischen Rechten angehörten, anprangerte und ihn der harten Bestrafung aller Täter aus dem linksextremen Spektrum gegenüberstellte. Seine Tabelle, in der die Bestrafung der Protagonisten der Münchener Räterepublik zu Höchststrafen mit dem milden Umgang mit den Führern des Kapp-Putsches von 1920 verglichen wird, findet sich bis heute in Schulbüchern.

    aus Christian Jansen: „Die Nazis, der Fall Gumbel und die Heidelberger Universität“, Vortrag von Christian Jansen am 8. Mai 2001 im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg

    Siehe auch: „Das rechte Auge“, Artikel von  Benjamin Lahusen vom 9. Februar 2012 in DIE ZEIT Nr. 7/2012: https://www.zeit.de/2012/07/Gumbel/komplettansicht

    https://www.uni-heidelberg.de/studium/journal/2012/12/gumbel.html

    https://www.uni-heidelberg.de/universitaet/heidelberger_profile/historisch/gumbel.html

    https://de.wikipedia.org/wiki/Emil_Julius_Gumbel

  • Rechnen gegen den Terror

    Von Daniel Furth

    Er kämpfte mit Zahlen – und riskierte dabei sein Leben. 1922 untersuchte der Mathematiker Emil Julius Gumbel Hunderte politische Morde in der jungen Weimarer Republik und offenbarte schonungslos die Willkür der deutschen Justiz. Dann nahm seine Karriere in Deutschland abrupt ein Ende.

    Zehn schwer bewaffnete Männer der Garde-Kavallerie-Schützen-Division stürmten am 19. März 1919 die Berliner Wohnung des Mathematikers Emil Julius Gumbel. Ihr Auftrag lautete, den gerade 27-jährigen sozialistischen Aktivisten standrechtlich zu erschießen. Doch Gumbel hatte Glück. Er war kurz zuvor nach Bern abgereist, um an einer Konferenz des Völkerbunds teilzunehmen. Die Fememörder waren zu spät gekommen. Frustriert verwüsteten sie die Wohnung und zogen wieder ab.

    Als Gumbel zurückkehrte und das Chaos sah, war ihm sofort klar, dass er auf einer der Todeslisten der rund 120 rechtskonservativen Freikorps stand, in denen sich nach dem Ersten Weltkrieg rund 400.000 ehemalige Frontsoldaten mit zutiefst antidemokratischen Überzeugungen zusammengeschlossen hatten. Im November 1918 hatten die alten Frontkämpfer im Auftrag der Reichsregierung die Revolution niederknüppelt, im Januar 1919 den Spartakusaufstand. Nebenbei arbeiteten sie ihre eigene politische Agenda ab. Im Windschatten der Revolutionswirren schalteten ihre Hinrichtungskommandos reihenweise führende Köpfe der Linken aus. Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, die im Januar 1919 heimtückisch ermordet wurden, sind die wohl berühmtesten Opfer. Und nun hatten sie auch den Pazifisten und Liebknecht-Vertrauten Gumbel beinahe erwischt.

    Den ganzen Artikel von Daniel Furth auf SPIEGEL ONLINE finden Sie hier:

    http://www.spiegel.de/einestages/statistiker-emil-gumbel-a-947548.html

  • Gumbels Enthüllungs-Buch

    — DER SPIEGEL 33/1981 —

    Als 1966 im amerikanischen Exil der jüdische Pazifist Emil Julius Gumbel starb, haben die deutschen Zeitungen geschwiegen. Weil Gumbel immer noch der Makel anhaftete, ein „Landesverräter“ zu sein? Seit einiger Zeit erinnert der Heidelberger „Verlag Das Wunderhorn“ an den linken Moralisten und Tucholsky-Freund, der in der ersten deutschen Republik Mathematik lehrte, die Schriften Bertrand Russells übersetzte, zweimal aus der SPD austrat und, noch bevor die Nazis ihn 1933 ausbürgerten, auf Betreiben der antisemitischen Studentenschaft bereits 1932 seine Heidelberger Professur verlor. Unter dem Titel „Vier Jahre politischer Mord“ hat „Das Wunderhorn“ eine 1922 erschienene Enthüllungs-Recherche wieder zugänglich gemacht, die, wie Arnold Zweig in der „Weltbühne“ schrieb, „in den Blutkeller der deutschen Reaktion hineinleuchtet“, dem Autor Landesverratsverfahren und eine (der Neuausgabe einverleibte) „Denkschrift des Reichsjustizministers“ eintrug, in der seine Anklagen fast durchweg bestätigt werden mußten. Aber Gumbels Buch macht nicht nur die Mörder namhaft; es rückt auch die doppelte Moral der deutschen Justiz ins Bild: „354 politische Morde von rechts; Gesamtsühne: 90 Jahre, 2 Monate Einsperrung, 730 M. Geldstrafe und 1 lebenslängliche Haft“; dagegen: „22 Morde von links; Gesamtsühne: 10 Erschießungen, 248 Jahre, 9 Monate Einsperrung, 3 lebenslängliche Zuchthausstrafen.“

    Quelle: DER SPIEGEL 33/1981 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14336404.html

  • Sacco und Vanzetti

    Sacco und Vanzetti

    — Jg. 1927, Nr. 18 —

    Am 9. April 1927 sind in Boston die beiden italienischen Arbeiter Sacco und Vanzetti zum zweitenmal zum Tode verurteilt worden. Dieser Fall Sacco-Vanzetti ist ein Beispiel politischer Rechtsprechung und ungerechter Handhabung der Justiz, wie es die Fälle Dreyfus in Frankreich, Fechenbach und Hölz in Deutschland waren. Die beiden Italiener sind am 5. Mai 1920 verhaftet worden unter der Beschuldigung, am 15. April desselben Jahres zwei Angestellte einer Firma in South Braintree (Mass.) ermordet zu haben. Die beiden Ermordeten hatten Lohngelder zu transportieren und wurden vor einem Schuhladen von einer Bande, die damals in den Neu-Englandstaaten die Beraubung von Kassenboten zu ihrer Spezialität gemacht hatte, getötet. Die Bande entfloh in einem Auto mit den 15 750 Dollars, die ihr in die Hände gefallen waren.

    Seit 1920 sind die beiden Unschuldigen in Haft; nach dem vor wenigen Wochen ergangenen letzten Todesurteil sollen sie in der Woche vom 10. bis 16. Juli dieses Jahres hingerichtet werden. Der Grund, aus dem sie verhaftet wurden, ist ein politischer: sie waren Anarchisten und hatten gerade in jener Zeit eine Reihe von Protestkundgebungen organisiert, in der sie gegen die amerikanische Justiz zu Felde zogen, weil der italienische Arbeiter Andrea Salsedo ohne Angabe von Gründen festgenommen und acht Wochen in Haft gehalten worden war; bis er schließlich als Leichnam wieder in Freiheit gesetzt wurde. (Auch nachträglich ist die Verhaftung Salsedos nicht begründet worden.) Sacco und Vanzetti waren also der amerikanischen Justiz sehr unbequem; um sie zu vernichten, wurde die schlecht aufgezogene Anklage wegen Raubmords gegen sie erhoben. Das Verfahren gegen sie ist die in legaler Form ausgeführte illegale Absicht, zwei Gegner korrupter Justiz zu ermorden. Ein Beispiel, das auch in europäischen Ländern seine Parallelen hat.

    Es ist Sacco und Vanzetti weder irgend eine Beziehung zur Verbrecherwelt nachzuweisen gewesen, noch hat man einen Anhaltspunkt für die Auffindung der übrigen Mitglieder der Bande — die doch irgendwie zu den beiden Verhafteten in Beziehung stehen müßten — gefunden. Schon in der ersten Hauptverhandlung, 1921, haben zehn Zeugen beschworen, daß Sacco zurzeit des Mordes in Boston sich befand; noch mehr haben beeidigt, daß Vanzetti gleichzeitig in Plymouth (in Amerika, nicht in England) war. Trotzdem ist schon damals, 1921, ein Todesurteil gefällt worden. Und das, obwohl dreizehn von der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen keinen der beiden Angeklagten identifizieren konnten, zweiundzwanzig andere Zeugen bestimmt erklärten, daß keiner der beiden am Überfall beteiligt gewesen sei. Von den fünfen, die Sacco und Vanzetti als die Mörder indentifizierten, waren drei unglaubwürdig: zwei wegen ihres Charakters und einer wegen der Widersprüche, die zwischen seiner Aussage und der anderer Zeugen bestand.

    Die übrigen zwei waren zwei Mädchen, die genau einundeinviertel Sekunden lang das Auto mit der Räuberbande hatten vorbeiflitzen sehen. Diese Zeit hat ihnen genügt, um von Sacco (über Vanzetti konnten sie überhaupt nichts aussagen) eine ganze Fülle von Einzelheiten zu erkennen, z. B. daß der Mann ein wenig größer war als sie, ungefähr 140-145 Pfund wog, sauber rasiert war, dünne Wangen, dunkle Brauen, dunkles Haar, hohe Stirn, grünlich-weiße Gesichtsfarbe, gestraffte, kantige Schultern hatte, das Haar zurückgekämmt trug; daß dieses Haar „zwischen zwei und zweieinhalb Zoll lang“ war; daß er ein grünes Hemd trug und ein klar und fein geschnittenes Gesicht hatte. „Er war ein muskulöser, tatbereit (active) aussehender Mann und hatte eine starke linke Hand, eine mächtige Hand.“ Das alles in knapp einer Sekunde erfaßt? Wie man’s nimmt: in der Voruntersuchung haben die beiden Mädchen sich nicht getraut, Sacco zu identifizieren; aber einige Wochen später erklärte dann die eine, Miß Splaine, daß ihr durch „Überlegen“ die Gewißheit gekommen sei. Und die andere schloß sich ihr an.

    Seit sieben Jahren sind Sacco und Vanzetti unschuldig im Gefängnis. Die Sozialisten, Kommunisten, wirklich liberalen, wirklich demokratischen Menschen vieler Länder, auch Amerikas, haben in unzähligen Protesten die Freilassung der beiden Opfer einer verkommenen Justiz gefordert: umsonst — die Bourgeoisie will ihr Opfer haben. Ihr schlägt bei diesem Justizmord auch nicht eine Minute lang das Gewissen.

    1927, 18 – Max Barth

    Sacco und Vanzetti sind am 23. August 1927 in Boston auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden, nachdem der Gouverneur von Massachusetts, Fuller, eine Begnadigung abgelehnt hatte.