„Da ich es mit meiner persönlichen Überzeugung nicht mehr vereinigen kann, nach meinem demnächst erfolgenden Ausscheiden aus der hiesigen Amtsverwesung die von mir seinerzeit leichtsinnigerweise übernommene […] Verpflichtung für den Dienst an der evangelischen Kirche Württembergs wieder auf mich zu nehmen, so bitte ich das Konsistorium, mich […] aus diesem Dienste entlassen zu wollen.